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Geschäftsbesorgungsvertrag

Index Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

30 Beziehungen: Auftrag, Aufwendungsersatz, Bankgeschäft, Bürgerliches Gesetzbuch, Buchhandel, Dienstvertrag (Deutschland), Druckerei, Eigentum, Frachtführer, Freier Beruf (Deutschland), Güterverkehr, Geschäft (Wirtschaft), Handelsvertreter, Handwerk, Kaufmann (HGB), Kommissionär, Kunsthandel, Lagerhalter, Makler, Privatbankier, Recht, Schweigen (Recht), Spedition, Stellvertretung (Deutschland), Treuhand, Verarbeitung (Recht), Verfügungsgeschäft, Verlag, Werkvertrag, Wirtschaft.

Auftrag

Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.

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Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatz ist der durch verschiedene Rechtsansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen.

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Bankgeschäft

Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Buchhandel

Sortimentsbuchhandlung Buchhandel ist eine Branche, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Büchern, insbesondere Druckwerken, E-Books und anderen Medienformen, aber auch sogenannten Nonbooks, befasst.

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Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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Druckerei

Inkunabel-Druckereien im 15. Jahrhundert Eine Druckerei ist ein Unternehmen oder eine Fertigungsstätte für Druckerzeugnisse.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Frachtführer

Der Frachtführer ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Land (auf Straße oder Schiene), auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen transportiert und dem Empfänger abliefert.

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Freier Beruf (Deutschland)

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.

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Güterverkehr

Containersattelzug Güterzug Binnenschiff Beladen eines Frachtflugzeugs Als Güterverkehr oder Gütertransport wird im Verkehrswesen der außerbetriebliche Transport von Gütern und Tieren auf den Transport- und Verkehrswegen Straße, Schiene, Wasser und Luft bezeichnet.

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Geschäft (Wirtschaft)

Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.

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Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist gemäß Abs.

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Handwerk

Schreiner-Arbeit an einem Windfang Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und cheirurgía „Handarbeit“) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.

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Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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Kommissionär

Abgrenzung des Kommissionärs von Handelsmakler und Handelsvertreter Kommissionär (aus, „zusammenbringen, vereinigen“) ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Kommissionsgüter im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung gegen Provision kauft oder verkauft.

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Kunsthandel

Der Kunsthändler Ambroise Vollard, Gemälde von Pierre-Auguste Renoir (1908) Der Begriff Kunsthandel bezeichnet das gewerbsmäßige Handeln mit Kunstwerken.

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Lagerhalter

Der Lagerhalter ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt die Lagerung und Aufbewahrung von lagerfähigen Gütern mittels Lagervertrag übernimmt und dem Empfänger herausgibt.

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Makler

Abgrenzung des Handelsmaklers von Handelsvertreter und Kommissionär Der Makler (oder Handelsmakler) ist ein Absatzmittler, der gewerbsmäßig für andere Wirtschaftssubjekte – ohne von ihnen auf Grund eines Rechtsverhältnisses ständig damit betraut zu sein – die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt.

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Privatbankier

Privatbankier, auch Bankhaus oder Privatbank, bezeichnet ein Unternehmen des privaten Bankgewerbes.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Schweigen (Recht)

Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt und erzielt im rechtsgeschäftlichen Verkehr deshalb keine Wirkung.

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Spedition

Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen, das den Transport von Waren organisiert.

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Stellvertretung (Deutschland)

Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.

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Treuhand

Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten liegt vor, wenn vertraglich oder kraft Gesetzes eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird.

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Verarbeitung (Recht)

Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbständiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Verlag

Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in dem Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) und der Verpflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft besteht.

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Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Wirtschaft

Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Befriedigung der Bedürfnisse dienen.

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Leitet hier um:

Agenturvertrag, Geschäftsbesorgung, Rechtsbesorgung.

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