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Erstes Buch Sozialgesetzbuch

Index Erstes Buch Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil – oder Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit in Deutschland auf.

45 Beziehungen: Amtsermittlungsgrundsatz, Arbeitslosengeld (Deutschland), Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesversorgungsgesetz, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutschland, Elternunterhalt, Ermessen, Familienplanung, Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Selbsthilfe, Jedermann-Konto, Leistungserbringungsrecht, Leistungsträger (Sozialrecht), Mitwirkungspflicht, Personenbezogene Daten, Pflegeversicherung (Deutschland), Reichsversicherungsordnung, Schwangerschaftsabbruch, Soziale Sicherheit, Sozialgeheimnis, Sozialleistung, Sozialrecht (Deutschland), Sozialversicherung, Synopse, Transferleistung, Unterhaltsvorschussgesetz, Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Von Amts wegen, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, Zumutbarkeit, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte.

Amtsermittlungsgrundsatz

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

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Arbeitslosengeld (Deutschland)

Arbeitslosengeld (Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird.

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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II war in Deutschland von 1.

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Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung (AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.

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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

AU-Bescheinigung aus dem Jahre 1955, ausgestellt in Wentorf bei Hamburg Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, Krankschreibung; in der Schweiz Arztzeugnis, in Österreich Arbeitsunfähigkeitsmeldung genannt) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich genannten Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert.

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Berufsgenossenschaft

Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

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Bundesagentur für Arbeit

Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesversorgungsgesetz

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges.

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Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Elternunterhalt

Elternunterhalt ist der deutsche Rechtsbegriff für die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) auch Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der (Schwieger-)Eltern zu sichern.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Familienplanung

Als Familienplanung werden Maßnahmen der Empfängnisverhütung oder der künstlichen Befruchtung bezeichnet, die geeignet sind, die Zahl und den Zeitpunkt der Geburten von Kindern zu beeinflussen.

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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte regelt als Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Alterssicherung der Landwirte; es ist in fünf Kapitel gegliedert.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland.

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Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

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Hilfe zur Selbsthilfe

Als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet man das Prinzip, das Maßnahmen zu Grunde legt, die den Menschen dazu befähigen, sich selbst zu helfen bzw.

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Jedermann-Konto

Der Begriff Jedermann-Konto (auch Basiskonto oder Mindestkonto) beschreibt ein Girokonto, für dessen Errichtung jedermann bei einer Bank seiner Wahl berechtigt ist, um bargeldlose Zahlungen zu tätigen.

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Leistungserbringungsrecht

Das Leistungserbringungsrecht regelt im Sozialrecht insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern.

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Leistungsträger (Sozialrecht)

Als Leistungsträger bezeichnet man im deutschen Sozialrecht die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind (Satz 1 SGB I).

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Mitwirkungspflicht

Mitwirkungspflicht steht für.

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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind im Datenschutzrecht alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

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Pflegeversicherung (Deutschland)

Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.

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Reichsversicherungsordnung

Briefmarke zum 100-jährigen Bestehen der RVO Die Reichsversicherungsordnung (RVO) war von 1912 bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.

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Schwangerschaftsabbruch

Eine Vakuumaspiration (Absaugmethode) in der 8. Schwangerschaftswoche (sechs Wochen nach der Befruchtung). 1 Fruchtblase, 2 Embryo, 3 Gebärmutterschleimhaut, 4 Spekulum, 5 Vacurette, 6 An eine Saugpumpe angeschlossen Ein Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung; Interruptio, auch Abruptio graviditatis) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Entfernen der Leibesfrucht.

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Soziale Sicherheit

Als soziale Sicherheit bezeichnet man im engeren Sinne den Schutz vor den Folgen verschiedener Ereignisse, die als „soziale Risiken“ charakterisiert sind.

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Sozialgeheimnis

Der Begriff Sozialgeheimnis oder Sozialdatenschutz bezeichnet die bereichsspezifischen Datenschutz-Regelungen im deutschen Sozialrecht.

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Sozialleistung

Sozialleistungsquote im europäischen Vergleich 2009 Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (SGB I).

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Synopse

Diff-Darstellung Vergleich zweier Versionen in Mediawiki Beispiel eines Fragments zur Darstellung von Textübereinstimmungen im VroniPlag Wiki Eine Synopse oder Synopsis, weniger gebräuchlich auch Synoptik (‚das Ganze zusammensehend‘ zu sýnopsis ‚Zusammenschau‘, ‚Übersicht‘; aus syn ‚zusammen‘ und ópsis ‚Sicht‘),Liddell-Scott-Jones: A Greek-English Lexicon. Clarendon Press, 9.

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Transferleistung

Transferleistungen sind staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass eine Gegenleistung durch die begünstigten Transferempfänger erfolgt.

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Unterhaltsvorschussgesetz

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

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Zumutbarkeit

Die Zumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff vieler Rechtsgebiete und wird ermittelt durch Abwägung der gegenseitigen Interessen verschiedener Rechtssubjekte.

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Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland.

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Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

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Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung der Landwirte, mithelfenden Familienangehörigen, und Altenteiler zusammengefasst.

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Leitet hier um:

SGB 1, SGB I, Sozialgesetzbuch Erstes Buch.

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