7 Beziehungen: Devolution (Staatsrechtslehre), Devolution (Vereinigtes Königreich), Devolutionsantrag, Devolutionskrieg, Devolutionsrecht, Rechtsmittel, Thronfolge.
Devolution (Staatsrechtslehre)
Walisischen Parlaments, des 1999 errichteten Regionalparlaments für Wales Der Begriff Devolution (von ‚hinabrollen‘ oder sinngemäß ‚abwälzen‘) bezeichnet in der Staatsrechtslehre die Übertragung administrativer Funktionen in einem Einheitsstaat an regionale Körperschaften.
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Devolution (Vereinigtes Königreich)
Innenansicht des schottischen Parlamentsgebäudes Als Devolution bezeichnen britische Politik und Verfassungslehre eine Verlagerung politischer Kompetenzen von den Houses of Parliament weg an gewählte Vertretungen in Schottland, Nordirland und Wales.
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Devolutionsantrag
Der Devolutionsantrag ist eine in § 73 des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Möglichkeit, bei Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde in einem Verfahren, in dem gegen den erlassenen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden kann (administrativer Instanzenzug), den Übergang der Zuständigkeit auf die Berufungsbehörde zu verlangen.
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Devolutionskrieg
Der Devolutionskrieg (1667–1668) war ein militärischer Konflikt zwischen Spanien und Frankreich, in dem König Ludwig XIV. von Frankreich Teile der Spanischen Niederlande beanspruchte.
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Devolutionsrecht
Als Devolution (lateinisch devolvere – „abwälzen“) wird die Übergabe eines Rechts bzw.
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Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
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Thronfolge
Die Thronfolge, rechtssprachlich Devolution, umschreibt die Übernahme der Rechte und Pflichten eines Herrschers, symbolisiert durch den Thron, durch einen Nachfolger, dessen Legitimation durch Erbe, Geblüt oder Designation durch den Vorgänger oder durch Wahl begründet ist.
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