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Beherrschungsvertrag

Index Beherrschungsvertrag

Der Beherrschungsvertrag ist ein zwischen einer inländischen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer in- oder ausländischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform geschlossener Unternehmensvertrag, der die Leitung der inländischen Gesellschaft dem anderen Unternehmen unterstellt.

18 Beziehungen: Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (Deutschland), Beschaffung, Eintragung, Finanzierung, Gewinnabführungsvertrag, Gläubigerschutz, Handelsregister, Hauptversammlung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Konzern, Organisation, Organschaftsvertrag, Personengesellschaft, Unternehmensvertrag, Unwirksamkeit, Vertrieb, Walter Bayer.

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Beschaffung

Beschaffung (auch Procurement, Purchasing oder Akquisition) ist in der Betriebswirtschaftslehre eine betriebliche Funktion in Unternehmen, die sich mit dem Einkauf und der Beschaffungslogistik von Material zur Weiterverarbeitung (Produktionsbetriebe) oder zum Weiterverkauf von Handelswaren (Handel) befasst.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Finanzierung

Finanzierung ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.

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Gewinnabführungsvertrag

Mit einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine deutsche Kapitalgesellschaft gegenüber einem in- oder ausländischen Unternehmen in beliebiger Rechtsform, den Gewinn an letzteres Unternehmen abzuführen.

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Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Organisation

Organisation (von „mit Werkzeugen ausstatten“, wiederum von) hat verschiedene Bedeutungen.

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Organschaftsvertrag

Der Organschaftsvertrag ist ein im deutschen Steuerrecht verwendeter Begriff, der die steuerliche Organschaft regelt und die Folge von Unternehmensverträgen bei Konzerngesellschaften sein kann.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Unternehmensvertrag

Unternehmensverträge sind nach der Legaldefinition des Abs.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Vertrieb

Der Vertrieb ist eine betriebliche Funktion in Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Kunden oder Endverbraucher verfügbar machen soll.

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Walter Bayer

Walter Bayer links, Manfred Aschke rechts 2017 Walter Bayer (* 11. Juli 1956 in Mannheim) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Leitet hier um:

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

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