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Ausbleiben

Index Ausbleiben

Ausbleiben des Angeklagten bedeutet im deutschen Strafprozessrecht das Nichterscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung (Prozessabwesenheit).

Inhaltsverzeichnis

  1. 31 Beziehungen: Amtsgericht, Angeklagter, Berufung (Recht), Beschuldigter, Beschwerde (deutsches Recht), Einspruch, Freiheitsstrafe, Haftbefehl, Hauptverhandlung, Hauptverhandlungshaft, Jugendgerichtsgesetz 1988, Juristische Arbeitsblätter, Kontumazentscheidung, Kriminalität, Maßregel der Besserung und Sicherung, Oberster Gerichtshof (Österreich), Prozessabwesenheit, Rechtliches Gehör, Rechtsmittel, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Staatsanwaltschaft, Strafbefehlsverfahren (Deutschland), Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessordnung (Schweiz), Strafprozessrecht (Österreich), Strafprozessrecht (Deutschland), Verhandlungsfähigkeit (Deutschland), Vorführung (Recht), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft.

Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Sehen Ausbleiben und Amtsgericht

Angeklagter

Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (StPO).

Sehen Ausbleiben und Angeklagter

Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

Sehen Ausbleiben und Berufung (Recht)

Beschuldigter

Als Beschuldigter wird im deutschen und österreichischen Strafrecht eine strafmündige Person bezeichnet, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird.

Sehen Ausbleiben und Beschuldigter

Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

Sehen Ausbleiben und Beschwerde (deutsches Recht)

Einspruch

Der Einspruch ist.

Sehen Ausbleiben und Einspruch

Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe – auch Haftstrafe – ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren.

Sehen Ausbleiben und Freiheitsstrafe

Haftbefehl

Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin aus dem Jahr 2010 Ein Haftbefehl ist die – meist schriftliche – Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in Haft zu nehmen.

Sehen Ausbleiben und Haftbefehl

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ Strafprozessordnung (StPO).

Sehen Ausbleiben und Hauptverhandlung

Hauptverhandlungshaft

Als Hauptverhandlungshaft bezeichnet man im deutschen Strafprozessrecht die Inhaftierung eines Angeklagten aufgrund eines Haftbefehls gemäß Abs. 2 StPO.

Sehen Ausbleiben und Hauptverhandlungshaft

Jugendgerichtsgesetz 1988

Das Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich.

Sehen Ausbleiben und Jugendgerichtsgesetz 1988

Juristische Arbeitsblätter

Die Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) ist ein monatlich erscheinendes juristisches Periodikum, das sich in erster Linie an Referendare und Studenten der Rechtswissenschaften wendet.

Sehen Ausbleiben und Juristische Arbeitsblätter

Kontumazentscheidung

Kontumaz (lat. contumacia.

Sehen Ausbleiben und Kontumazentscheidung

Kriminalität

Der Begriff der Kriminalität (von „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat.

Sehen Ausbleiben und Kriminalität

Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung (kurz Maßregel) ist im deutschen Strafrecht eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat – im Gegensatz zu den eigentlichen Strafen, welche verhängt werden.

Sehen Ausbleiben und Maßregel der Besserung und Sicherung

Oberster Gerichtshof (Österreich)

Justizpalast Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist in Österreich die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Ausbleiben und Oberster Gerichtshof (Österreich)

Prozessabwesenheit

Prozessabwesenheit ist ein Begriff aus dem kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche und bezeichnet das unentschuldigte Ausbleiben einer Partei auf eine Ladung zu einem Termin im ordentlichen Streitverfahren.

Sehen Ausbleiben und Prozessabwesenheit

Rechtliches Gehör

Nach Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars).

Sehen Ausbleiben und Rechtliches Gehör

Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

Sehen Ausbleiben und Rechtsmittel

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) stellen ergänzende Verwaltungsvorschriften für Straf- und Bußgeldverfahren in Deutschland dar.

Sehen Ausbleiben und Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

Sehen Ausbleiben und Staatsanwaltschaft

Strafbefehlsverfahren (Deutschland)

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl.

Sehen Ausbleiben und Strafbefehlsverfahren (Deutschland)

Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

Sehen Ausbleiben und Strafprozessordnung (Deutschland)

Strafprozessordnung (Schweiz)

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) trat am 1.

Sehen Ausbleiben und Strafprozessordnung (Schweiz)

Strafprozessrecht (Österreich)

In Österreich ist die Grundlage für den Strafprozess die österreichische Strafprozessordnung (StPO).

Sehen Ausbleiben und Strafprozessrecht (Österreich)

Strafprozessrecht (Deutschland)

In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess (auch Strafverfahren genannt) die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde.

Sehen Ausbleiben und Strafprozessrecht (Deutschland)

Verhandlungsfähigkeit (Deutschland)

Verhandlungsfähigkeit ist im deutschen Strafprozessrecht die Fähigkeit, in oder außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

Sehen Ausbleiben und Verhandlungsfähigkeit (Deutschland)

Vorführung (Recht)

Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw.

Sehen Ausbleiben und Vorführung (Recht)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

Sehen Ausbleiben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zeitschrift für die Anwaltspraxis

Die Zeitschrift für die Anwaltspraxis, kurz ZAP genannt, ist ein juristisches Periodikum bestehend aus einer zweiwöchentlich erscheinenden Fachzeitschrift, einem Nachschlagewerk sowie einem Online-Archiv über die juris-Plattform.

Sehen Ausbleiben und Zeitschrift für die Anwaltspraxis

Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft

Die Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft ist eine juristische Online-Fachzeitschrift, die sich ausschließlich Themen des nationalen und internationalen Straf- und Strafprozessrechts widmet.

Sehen Ausbleiben und Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft