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Garantie und Personalsicherheit (Kredit)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Garantie und Personalsicherheit (Kredit)

Garantie vs. Personalsicherheit (Kredit)

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag). Personalsicherheit ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einstehen und sich deswegen gegenüber dem Gläubiger vertraglich im Falle der Nichtzahlung zur Rückzahlung verpflichten.

Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Personalsicherheit (Kredit)

Garantie und Personalsicherheit (Kredit) haben 29 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Akzessorietät, Anweisung (Recht), Bankenaufsicht, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Forderung, Gläubiger, Haftung (Recht), Juristische Person, Kredit, Kreditereignis, Kreditgeber, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditwürdigkeitsprüfung, Natürliche Person, Privatrecht, Realsicherheit, Risikoposition, Schriftform, Schuldbeitritt, Schuldrecht (Deutschland), Sicherheitenbewertung, Sicherungsvertrag, Sollzins, Verbindlichkeit, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung), Vertrag, Wechselbürgschaft.

Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

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Anweisung (Recht)

Die Anweisung (lat. delegatio) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll.

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Bankenaufsicht

Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditereignis

Ein Kreditereignis beschreibt speziell im Kreditderivatehandel ein bestimmtes Ereignis, durch dessen Eintritt eine Zahlungspflicht des Sicherungsgebers ausgelöst wird.

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Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

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Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Realsicherheit

Realsicherheit (oder Sachsicherheit) ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der ein oder mehrere Sicherungsgeber dem Kreditgeber eines oder mehrere dingliche Rechte einräumen.

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Risikoposition

Risikoposition sind im Bankwesen sämtliche Aktivposten (Vermögenswerte) und außerbilanzielle Bilanzpositionen, die mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Schuldbeitritt

Änderung eines Schuldverhältnisses Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuld''mit''übernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sicherheitenbewertung

Sicherheitenbewertung ist allgemein im Finanzwesen und speziell im Bankwesen die erstmalige und permanente Wertermittlung des Wertes von Kreditsicherheiten während der Laufzeit eines Kredits.

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Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.

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Sollzins

Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)

Die Kapitaladäquanzverordnung mit der Bezeichnung Verordnung (EU) Nr.

Garantie und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) · Personalsicherheit (Kredit) und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) · Mehr sehen »

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Garantie und Vertrag · Personalsicherheit (Kredit) und Vertrag · Mehr sehen »

Wechselbürgschaft

Die Wechselbürgschaft (auch Wechselaval) ist die Übernahme der wechselrechtlichen Haftung durch den Wechselbürgen für die Zahlung der Wechselsumme aus einem Wechsel, die zu einer Mithaftung des Wechselbürgen für einen anderen Wechselverpflichteten (Bezogener, Aussteller oder Indossant) führt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Garantie und Personalsicherheit (Kredit)

Garantie verfügt über 190 Beziehungen, während Personalsicherheit (Kredit) hat 60. Als sie gemeinsam 29 haben, ist der Jaccard Index 11.60% = 29 / (190 + 60).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Garantie und Personalsicherheit (Kredit). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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