Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Realsicherheit
Garantie und Realsicherheit haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Beleihungswert, Forderung, Korrelation, Kredit, Kreditereignis, Kreditgeber, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditwürdigkeitsprüfung, Personalsicherheit (Kredit), Sicherheitenbewertung, Sicherungsvertrag, Sollzins, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung), Verwertung.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Bürgerliches Gesetzbuch und Garantie · Bürgerliches Gesetzbuch und Realsicherheit ·
Beleihungswert
Der Beleihungswert repräsentiert im Bankwesen den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt.
Beleihungswert und Garantie · Beleihungswert und Realsicherheit ·
Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
Forderung und Garantie · Forderung und Realsicherheit ·
Korrelation
Eine Korrelation (mittellat. correlatio für „Wechselbeziehung“) beschreibt eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Merkmalen, Zuständen oder Funktionen.
Garantie und Korrelation · Korrelation und Realsicherheit ·
Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
Garantie und Kredit · Kredit und Realsicherheit ·
Kreditereignis
Ein Kreditereignis beschreibt speziell im Kreditderivatehandel ein bestimmtes Ereignis, durch dessen Eintritt eine Zahlungspflicht des Sicherungsgebers ausgelöst wird.
Garantie und Kreditereignis · Kreditereignis und Realsicherheit ·
Kreditgeber
Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.
Garantie und Kreditgeber · Kreditgeber und Realsicherheit ·
Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
Garantie und Kreditinstitut · Kreditinstitut und Realsicherheit ·
Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).
Garantie und Kreditnehmer · Kreditnehmer und Realsicherheit ·
Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.
Garantie und Kreditwürdigkeitsprüfung · Kreditwürdigkeitsprüfung und Realsicherheit ·
Personalsicherheit (Kredit)
Personalsicherheit ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einstehen und sich deswegen gegenüber dem Gläubiger vertraglich im Falle der Nichtzahlung zur Rückzahlung verpflichten.
Garantie und Personalsicherheit (Kredit) · Personalsicherheit (Kredit) und Realsicherheit ·
Sicherheitenbewertung
Sicherheitenbewertung ist allgemein im Finanzwesen und speziell im Bankwesen die erstmalige und permanente Wertermittlung des Wertes von Kreditsicherheiten während der Laufzeit eines Kredits.
Garantie und Sicherheitenbewertung · Realsicherheit und Sicherheitenbewertung ·
Sicherungsvertrag
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.
Garantie und Sicherungsvertrag · Realsicherheit und Sicherungsvertrag ·
Sollzins
Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.
Garantie und Sollzins · Realsicherheit und Sollzins ·
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)
Die Kapitaladäquanzverordnung mit der Bezeichnung Verordnung (EU) Nr.
Garantie und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) · Realsicherheit und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) ·
Verwertung
Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Garantie und Realsicherheit
- Was es gemein hat Garantie und Realsicherheit
- Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Realsicherheit
Vergleich zwischen Garantie und Realsicherheit
Garantie verfügt über 190 Beziehungen, während Realsicherheit hat 49. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 6.69% = 16 / (190 + 49).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Garantie und Realsicherheit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: