Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Sicherungsvertrag
Garantie und Sicherungsvertrag haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Akzessorietät, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Erfüllung (Recht), Haftung (Recht), Juristische Person, Kredit, Kreditgeber, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Natürliche Person, Rechtsbegriff, Schuldrecht (Deutschland).
Akzessorietät
Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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Erfüllung (Recht)
Die Erfüllung (lat. solutio.
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Haftung (Recht)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Kreditgeber
Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Garantie und Sicherungsvertrag
- Was es gemein hat Garantie und Sicherungsvertrag
- Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Sicherungsvertrag
Vergleich zwischen Garantie und Sicherungsvertrag
Garantie verfügt über 190 Beziehungen, während Sicherungsvertrag hat 34. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 5.80% = 13 / (190 + 34).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Garantie und Sicherungsvertrag. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: