Ähnlichkeiten zwischen NS-Staat und Rechtsstaat
NS-Staat und Rechtsstaat haben 33 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Absolutismus, Bundeszentrale für politische Bildung, Carl Schmitt, Demokratie, Deutsches Kaiserreich, Deutsches Reich, Ermächtigungsgesetz, Ernst Forsthoff, Exekutive, Frankreich, Gewaltenteilung, Grundrechte, Grundrechte (Deutschland), Juden, Konstitutionelle Monarchie, Legislative, Marxismus, Nationalsozialismus, Nürnberger Gesetze, Organ (Recht), Politisches System, Polizeistaat, Recht, Rechtsprechung, Regierungssystem, Staatsbürgerschaft, Staatsgewalt, Strafgesetzbuch (Deutschland), Völkermord, Verfassung, ..., Weimarer Verfassung, Zeit des Nationalsozialismus, Zuständigkeit. Erweitern Sie Index (3 mehr) »
Absolutismus
Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Bei Abwesenheit des Königs ersetzte es ihn als Referenzpunkte der höfischen Etikette im Thronsaal.Dagmar Freist: ''Absolutismus'' (.
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Bundeszentrale für politische Bildung
Das Gebäude der Bundeszentrale in Bonn Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt (nachgeordnete Behörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn.
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Carl Schmitt
Carl Schmitt als Student (1912) Carl Schmitt (zeitweise auch Carl Schmitt-Dorotić; * 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Jurist, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird.
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Demokratie
Demokratie (von Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw.
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Deutsches Kaiserreich
Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.
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Deutsches Reich
Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.
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Ermächtigungsgesetz
NSDAP im März 1933 in der Krolloper angenommen. Gesetzestext im Reichsgesetzblatt (24. März 1933) Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten.
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Ernst Forsthoff
August Wilhelm HeinrichFlorian Meinel: Der Jurist in der industriellen Gesellschaft.
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Exekutive
'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.
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Frankreich
Frankreich (französisch, amtlich la République française) ist ein demokratischer, interkontinentaler Einheitsstaat in Westeuropa mit Überseegebieten.
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Gewaltenteilung
'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.
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Grundrechte
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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Grundrechte (Deutschland)
Die Grundrechte des Grundgesetzes (Ursprungsfassung) am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.
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Juden
Porträts namhafter Juden: Judas Makkabäus, Flavius Josephus, Rabbi Akiva, Moses Maimonides, Baruch de Spinoza, Sigmund Freud, Scholem Alejchem, Albert Einstein, Emmy Noether, David Ben Gurion, Marc Chagall, Natalie Portman Das Wort Juden (weiblich; weiblich: Jüdinnen) bezeichnet eine ethnisch-religiöse Gruppe oder Einzelpersonen, die sowohl Teil des jüdischen Volkes als auch Angehörige der jüdischen Religion sein können.
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Konstitutionelle Monarchie
Subnationale Monarchie(n) vorhanden Eine konstitutionelle Monarchie ist im weiteren Sinne eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution, lat. constitutio) geregelt und beschränkt wird.
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Legislative
'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.
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Marxismus
Marxismus ist der Name einer von Karl Marx und Friedrich Engels im 19.
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Nationalsozialismus
Adolf Hitler 1927 als Redner beim dritten Reichsparteitag der NSDAP (dem ersten in Nürnberg). Im Hintergrund sind Heinrich Himmler, Rudolf Heß, Franz Pfeffer von Salomon und Gregor Strasser zu sehen. Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antidemokratische und antipluralistische Ideologie.
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Nürnberger Gesetze
Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 16. September 1935 die drei Gesetze verkündet wurden Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar (1936) zum ''Reichsbürgergesetz'', ''Blutschutzgesetz'', ''Ehegesundheitsgesetz'' Bildtafel zum „Blutschutzgesetz“ (1935) Mit den Nürnberger Gesetzen – auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet – institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage.
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Organ (Recht)
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
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Politisches System
Als politisches System wird die Gesamtheit jener staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen und Akteure, Regeln und Verfahren bezeichnet, die innerhalb eines abgegrenzten Handlungsrahmens von Politikstrukturen an fortlaufenden Prozessen der Formulierung und Lösung politischer Probleme sowie der Herstellung und Durchsetzung allgemein verbindlicher politischer Entscheidungen beteiligt sind.
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Polizeistaat
Ein Polizeistaat ist ein Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren.
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Recht
Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Regierungssystem
Das Regierungssystem beschreibt die formale Ausgestaltung und die Funktionsweise einer Regierung.
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Staatsbürgerschaft
Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.
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Staatsgewalt
Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.
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Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
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Völkermord
Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise; er unterliegt nicht der Verjährung.
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Verfassung
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.
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Weimarer Verfassung
Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.
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Zeit des Nationalsozialismus
J.W. Spear & Söhne. Im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift „Stadtkreis Fürth / Juden sind unser Unglück“ Zentrum von Stalingrad, 2. Februar 1943 Die Zeit des Nationalsozialismus (auch NS-Zeit und NS-Diktatur genannt) umfasst die Zeitspanne von 1933 bis 1945, in der Adolf Hitler im Deutschen Reich eine von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestützte Führerdiktatur, den NS-Staat, etablierte.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar NS-Staat und Rechtsstaat
- Was es gemein hat NS-Staat und Rechtsstaat
- Ähnlichkeiten zwischen NS-Staat und Rechtsstaat
Vergleich zwischen NS-Staat und Rechtsstaat
NS-Staat verfügt über 641 Beziehungen, während Rechtsstaat hat 260. Als sie gemeinsam 33 haben, ist der Jaccard Index 3.66% = 33 / (641 + 260).
Referenzen
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