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NS-Staat und Staatsgewalt

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen NS-Staat und Staatsgewalt

NS-Staat vs. Staatsgewalt

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw. Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.

Ähnlichkeiten zwischen NS-Staat und Staatsgewalt

NS-Staat und Staatsgewalt haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Autonomie (Politikwissenschaft), Bundesstaat (föderaler Staat), Bundeszentrale für politische Bildung, Entscheidung (Gericht), Exekutive, Föderalismus, Gewaltenteilung, Gubernative, Judikative, Legislative, Nationalstaat, Organ (Recht), Rechtsstaat, Staatsgebiet, Staatsoberhaupt, Staatsrecht (Deutschland), Strafgesetzbuch (Deutschland), Völkerrecht, Verfassung.

Autonomie (Politikwissenschaft)

Autonome Gebiete sind Territorien innerhalb eines Staates, die sich nach innen selbst verwalten.

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Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Bundeszentrale für politische Bildung

Das Gebäude der Bundeszentrale in Bonn Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt (nachgeordnete Behörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Föderalismus

Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Gubernative

Gubernative (von „steuern, das Steuerruder führen“) steht als Fachterminus für die Regierung eines Staates, wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Nationalstaat

Der Nationalstaat ist ein Staatsmodell, das auf der Idee und Souveränität der Nation beruht.

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Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Staatsgebiet

Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium (ugs. manchmal auch nur schlicht als Land bezeichnet) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne.

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Staatsoberhaupt

Der König von Eswatini Sobhuza II. war mit einer Amtszeit von über 82 Jahren das am längsten amtierende Staatsoberhaupt der Geschichte. Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie.

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Staatsrecht (Deutschland)

Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Verfassung

Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen NS-Staat und Staatsgewalt

NS-Staat verfügt über 641 Beziehungen, während Staatsgewalt hat 96. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 2.58% = 19 / (641 + 96).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen NS-Staat und Staatsgewalt. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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