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NS-Staat und Rechtsprechung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen NS-Staat und Rechtsprechung

NS-Staat vs. Rechtsprechung

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw. Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

Ähnlichkeiten zwischen NS-Staat und Rechtsprechung

NS-Staat und Rechtsprechung haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gewaltenteilung, Judikative, Kompetenz (Organisation), Legislative, Recht, Rechtsnorm, Rechtsstaat, Reichsgericht, Scheidung, Verfassung, Verwaltungsakt (Deutschland), Zuständigkeit.

Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Kompetenz (Organisation)

Kompetenzen sind in der Organisationslehre Rechte und Pflichten, die einem Stelleninhaber oder Funktionsträger eingeräumt werden.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Verfassung

Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen NS-Staat und Rechtsprechung

NS-Staat verfügt über 641 Beziehungen, während Rechtsprechung hat 101. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 1.62% = 12 / (641 + 101).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen NS-Staat und Rechtsprechung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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