Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Schickschuld
Bringschuld und Schickschuld haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Überweisung (Zahlungsverkehr), Bürgerliches Gesetzbuch, Erfolgsort (Schuldrecht), Geldschuld, Gutschrift, Holschuld, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Leistungsgefahr, Leistungsort, Preisgefahr, Rechtsbegriff, Schuldrecht (Deutschland), Sitz (juristische Person), Verbraucher, Wohnsitz (Deutschland).
Überweisung (Zahlungsverkehr)
Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Erfolgsort (Schuldrecht)
Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.
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Geldschuld
Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.
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Gutschrift
Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.
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Holschuld
Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Leistung (Recht)
Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.
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Leistungsgefahr
Die Leistungsgefahr (seltener LieferungsgefahrVergleiche Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.
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Leistungsort
Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.
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Preisgefahr
Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Sitz (juristische Person)
Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.
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Verbraucher
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.
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Wohnsitz (Deutschland)
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Bringschuld und Schickschuld
- Was es gemein hat Bringschuld und Schickschuld
- Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Schickschuld
Vergleich zwischen Bringschuld und Schickschuld
Bringschuld verfügt über 49 Beziehungen, während Schickschuld hat 43. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 17.39% = 16 / (49 + 43).
Referenzen
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