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Bringschuld und Leistungsort

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bringschuld und Leistungsort

Bringschuld vs. Leistungsort

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist. Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Leistungsort

Bringschuld und Leistungsort haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Erfüllung (Recht), Erfolgsort (Schuldrecht), Geldschuld, Gerichtsstand, Gläubiger, Holschuld, Leistung (Recht), Schickschuld, Schuldner, Schuldnerverzug (Deutschland), Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Wohnsitz (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erfolgsort (Schuldrecht)

Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.

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Geldschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Wohnsitz (Deutschland)

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bringschuld und Leistungsort

Bringschuld verfügt über 49 Beziehungen, während Leistungsort hat 28. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 19.48% = 15 / (49 + 28).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bringschuld und Leistungsort. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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