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Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland)

Bringschuld vs. Wohnsitz (Deutschland)

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist. Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland)

Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland) haben 5 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Gerichtsstand, Leistungsort, Schuldrecht (Deutschland), Sitz (juristische Person).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland)

Bringschuld verfügt über 49 Beziehungen, während Wohnsitz (Deutschland) hat 71. Als sie gemeinsam 5 haben, ist der Jaccard Index 4.17% = 5 / (49 + 71).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bringschuld und Wohnsitz (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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