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Verstrickung

Index Verstrickung

Verstrickung ist in der Rechtswissenschaft die dauerhafte Verbindung eines Rechtsobjekts durch einen besonderen Rechtsakt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Rechtsakt wieder gelöst werden kann (Entstrickung).

Inhaltsverzeichnis

  1. 40 Beziehungen: Anschaffungskosten, Außensteuergesetz (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Beschlagnahme, Betrieb, Betriebsvermögen, Buchwert, Eigentum, Einkommensteuergesetz (Deutschland), Entnahme, Forderung, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Inhibitorium, Körperschaftsteuergesetz (Deutschland), Pfändung, Pfändungspfandrecht, Rechtsakt, Rechtsfolge, Rechtsinhaber, Rechtsobjekt, Rechtswissenschaft, Sache (Recht), Sacheinlage, Schuldner, Selbständigkeit (beruflich), Strafe, Strafgesetzbuch (Deutschland), Taxi, Umwandlungssteuergesetz, Veräußerungsgewinn, Verfügungsverbot, Vermögensgegenstand, Verstrickungsbruch, Verwertung, Vollstreckungsgericht, Vollziehungsbeamter, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wirtschaftsgut (Steuerlehre), Zeitwert.

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind in der Betriebswirtschaftslehre und insbesondere in der Kostenrechnung eine Kostenart, die durch die Anschaffung von Vermögensgegenständen entsteht.

Sehen Verstrickung und Anschaffungskosten

Außensteuergesetz (Deutschland)

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) soll sicherstellen, dass auch bei einer Verlagerung von Einkommen oder Vermögen in das Ausland zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt.

Sehen Verstrickung und Außensteuergesetz (Deutschland)

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Verstrickung und Bürgerliches Gesetzbuch

Beschlagnahme

Beschlagnahmte Waffen Beschlagnahmeprotokoll der DDR-Zollbehörden Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.

Sehen Verstrickung und Beschlagnahme

Betrieb

Unter Betrieb versteht man eine Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt. Der Begriff hat in verschiedenen Rechtsbereichen und der Betriebswirtschaftslehre jeweils etwas abweichende Bedeutungen.

Sehen Verstrickung und Betrieb

Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

Sehen Verstrickung und Betriebsvermögen

Buchwert

Buchwert ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist.

Sehen Verstrickung und Buchwert

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Sehen Verstrickung und Eigentum

Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

Sehen Verstrickung und Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Entnahme

Unter Entnahmen versteht man im Gesellschaftsrecht sämtliche vermögenswerten Zuwendungen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter.

Sehen Verstrickung und Entnahme

Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

Sehen Verstrickung und Forderung

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor; in der Schweiz: Betreibungsbeamter) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.

Sehen Verstrickung und Gerichtsvollzieher

Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

Sehen Verstrickung und Gläubiger

Inhibitorium

Das Inhibitorium ist neben dem Arrestatorium eine der beiden Wirkungen, die durch die Pfändung einer Forderung eintritt.

Sehen Verstrickung und Inhibitorium

Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer.

Sehen Verstrickung und Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)

Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

Sehen Verstrickung und Pfändung

Pfändungspfandrecht

Das Pfändungspfandrecht ist ein Pfandrecht des Vollstreckungsgläubigers an einem gepfändeten Gegenstand.

Sehen Verstrickung und Pfändungspfandrecht

Rechtsakt

Ein Rechtsakt ist eine Rechtshandlung, die auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.

Sehen Verstrickung und Rechtsakt

Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

Sehen Verstrickung und Rechtsfolge

Rechtsinhaber

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

Sehen Verstrickung und Rechtsinhaber

Rechtsobjekt

RechtsobjektSo Othmar Jauernig.

Sehen Verstrickung und Rechtsobjekt

Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

Sehen Verstrickung und Rechtswissenschaft

Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

Sehen Verstrickung und Sache (Recht)

Sacheinlage

Unter Sacheinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt werden.

Sehen Verstrickung und Sacheinlage

Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

Sehen Verstrickung und Schuldner

Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

Sehen Verstrickung und Selbständigkeit (beruflich)

Strafe

Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw.

Sehen Verstrickung und Strafe

Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

Sehen Verstrickung und Strafgesetzbuch (Deutschland)

Taxi

Flughafen Tegel Ein Taxi ist ein Verkehrsmittel zur gelegentlichen Personenbeförderung, dessen Fahrer den Fahrgast gegen Bezahlung direkt zum gewünschten Zielort befördert (Gelegenheitsverkehr).

Sehen Verstrickung und Taxi

Umwandlungssteuergesetz

Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Folgen.

Sehen Verstrickung und Umwandlungssteuergesetz

Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust ist im Steuerrecht bei den sieben Einkunftsarten der positive Unterschiedsbetrag (Gewinn) oder negative Unterschiedsbetrag (Verlust) zwischen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Verkaufspreis eines Wirtschaftsguts.

Sehen Verstrickung und Veräußerungsgewinn

Verfügungsverbot

Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen.

Sehen Verstrickung und Verfügungsverbot

Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

Sehen Verstrickung und Vermögensgegenstand

Verstrickungsbruch

Ein Verstrickungsbruch liegt vor, wenn eine Sache, die durch Zwangsvollstreckung gepfändet oder dienstlich verwahrt wird, zerstört oder anderweitig der Verstrickung entzogen wird.

Sehen Verstrickung und Verstrickungsbruch

Verwertung

Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.

Sehen Verstrickung und Verwertung

Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht nimmt die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und die Mitwirkung bei solchen wahr.

Sehen Verstrickung und Vollstreckungsgericht

Vollziehungsbeamter

Ein Vollziehungsbeamter (auch Vollzieher, VZB, VB oder VZ) (in manchen Bundesländern Vollstreckungsbeamter) vollstreckt im Außendienst öffentlich-rechtliche Forderungen im Auftrag einer Behörde (z. B. Bund, Bundesland oder Gemeinde) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.

Sehen Verstrickung und Vollziehungsbeamter

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ein Grundsatz des Bilanz-, Handels- und Steuerrechts, wonach bilanzielle Sachverhalte im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und weniger nach ihrer Form zu beurteilen sind.

Sehen Verstrickung und Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Wirtschaftsgut (Steuerlehre)

In der Steuerlehre bezeichnet der Rechtsbegriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden.

Sehen Verstrickung und Wirtschaftsgut (Steuerlehre)

Zeitwert

Der Zeitwert (oder Tageswert) beschreibt den Wert eines Wirtschaftsobjektes zu einem festgelegten Zeitpunkt und berücksichtigt dadurch die Zeitkomponente bei der Wertermittlung.

Sehen Verstrickung und Zeitwert

Auch bekannt als Pfandverstrickung.