35 Beziehungen: Aufwand, Bankverbindung, Bestandskonto, Bilanzstichtag, Buchführung, Buchungssatz, Debitor, Erfolgskonto, Ertrag, Forderung, Geldwäsche, Geschäftsbeziehung, Geschäftsvorfall, Girokonto, Inlandszahlungsverkehr, Internationaler Zahlungsverkehr, Kapitalertrag, Kontierung, Konto, Kontokorrent, Kreditinstitut, Kreditor, Laufkundschaft, Nichtbank, Rechnungswesen, Steuerhinterziehung (Deutschland), Verbindlichkeit, Verrechnung, Vertragspartei, Wertpapier, Wertpapierdepot, Zahlung, Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtiger, Zuflussprinzip.
Aufwand
Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.
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Bankverbindung
Unter Bankverbindung versteht man in der Wirtschaft und im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungsempfängers oder eines Zahlungspflichtigen.
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Bestandskonto
Bestandskonten Bestandskonten sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Konten, auf denen entweder Vermögensgegenstände oder Kapital verbucht sind.
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Bilanzstichtag
Der Bilanzstichtag ist im Rechnungswesen der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, zu dem turnusmäßig ein Jahresabschluss von Unternehmen aufgestellt wird und auf den sich die Bilanz bezieht.
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Buchführung
Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen.
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Buchungssatz
right Ein Buchungssatz (auch: Buchungsformel, Kontenanruf) gibt in der Buchführung als Teil des Rechnungswesens an, auf welchen Konten ein Geschäftsvorfall gebucht werden muss.
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Debitor
Debitor ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner aus Lieferungen und Leistungen.
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Erfolgskonto
Erfolgskonten Erfolgskonten sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen Konten, die entweder Aufwand oder Ertrag erfassen.
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Ertrag
Ertrag ist in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis der erbrachten wirtschaftlichen Leistung.
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Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
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Geldwäsche
Geldwäsche (in der Schweiz und Österreich auch: Geldwäscherei) bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw.
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Geschäftsbeziehung
Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.
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Geschäftsvorfall
Ein Geschäftsvorfall (oder Geschäftsfall) ist in der Buchführung eine Transaktion, die den Jahresabschluss oder den Haushalt von Wirtschaftssubjekten beeinflusst.
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Girokonto
Das Girokonto (von „Kreis, Umlauf“, zu „rund“), auch Sichtkonto und in Gesetzen Zahlungskonto genannt, ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Bankkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und anderer Bankgeschäfte.
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Inlandszahlungsverkehr
Der Inlandszahlungsverkehr (Abkürzung: IZV; auch nationaler Zahlungsverkehr) ist im Finanzwesen ein Teil des Zahlungsverkehrs, der innerhalb eines Staates stattfindet.
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Internationaler Zahlungsverkehr
Als internationaler Zahlungsverkehr (auch Auslandszahlungsverkehr, AZV) wird im Finanzwesen der Teil des Zahlungsverkehrs bezeichnet, bei dem die Übertragung von Zahlungsmitteln über Staatsgrenzen hinweg erfolgt.
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Kapitalertrag
Kapitalertrag (oder Kapitaleinkommen) ist ein Rechtsbegriff aus dem Steuerrecht, der die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer beschreibt.
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Kontierung
Kontierung (von, „Rechnung“) ist in der Buchhaltung die Festlegung jeweils eines Kontos für die Sollbuchung und für die Habenbuchung zwecks Buchung eines Geschäftsvorfalls.
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Konto
T-Konto Auf einem Konto (von, „Rechnung“; aus, „Berechnung“) werden in der Buchführung und im Rechnungswesen mittels Buchung Geschäftsvorfälle erfasst oder im Zahlungsverkehr Zahlungsvorgänge zu einer zentralen Datenstruktur zusammengefasst.
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Kontokorrent
Ein Kontokorrent (und de) ist in der Wirtschaft die übliche Form der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen einer Geschäftsverbindung zwecks Verrechnung gegenseitiger Zahlungen.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditor
Ein Kreditor (‚anvertrauen‘) ist im deutschen Rechnungswesen der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
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Laufkundschaft
Laufkundschaft (oder Gelegenheitskundschaft) sind in der Absatzwirtschaft Kunden, die ihren Bedarf entweder als Passant zufällig „im Vorübergehen“ oder jeweils einmalig nach Vergleich der Marktdaten (Marktpreis, Menge und Qualität) bei ständig wechselnden Anbietern decken.
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Nichtbank
In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig.
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Rechnungswesen
Das Rechnungswesen (RW oder auch REWE) oder (seltener) Unternehmensrechnung ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
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Steuerhinterziehung (Deutschland)
Die Hinterziehung von Steuern ist in Deutschland eine Steuerstraftat und eine rechtswidrige Form der Steuerabwehr, die nach der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Verrechnung
Unter Verrechnung ist der Ausgleich oder die Saldierung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten oder gegenseitiger Kosten oder Erträge zu verstehen.
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Vertragspartei
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.
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Wertpapier
Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.
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Wertpapierdepot
Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.
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Zahlung
Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
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Zahlungsempfänger
Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.
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Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtiger ist ein Wirtschaftssubjekt, das als Schuldner zur Geldzahlung an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) verpflichtet ist.
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Zuflussprinzip
Das Zuflussprinzip, auch Zufluss-/Abflussprinzip genannt, ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
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Leitet hier um:
Conto-pro-Diverse, Scharnierkonto, Scherbenkonto.