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Bilanzstichtag

Index Bilanzstichtag

Der Bilanzstichtag ist im Rechnungswesen der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, zu dem turnusmäßig ein Jahresabschluss von Unternehmen aufgestellt wird und auf den sich die Bilanz bezieht.

21 Beziehungen: Bankaval, Bürgerliches Jahr, Bilanz, Bilanzkontinuität, Bundesfinanzhof, Geschäftsführung (Deutschland), Geschäftsjahr, Handelsgewerbe, International Financial Reporting Standards, Inventur, Jahresabschluss, Konzern, Rückrechnung, Rückstellung, Rechnungsabgrenzung, Rechnungswesen, Schwebendes Geschäft, Unternehmen, Unternehmensgesetzbuch, Vorstand, Zwischenberichterstattung.

Bankaval

Der Bankaval (auch das Bankaval) oder Avalkredit (von, „Wechsel“, dieses von.

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Bürgerliches Jahr

Dem astronomischen Jahr steht das Bürgerliche Jahr (oder Kalenderjahr) gegenüber, das richtig zu bemessen eine der Hauptaufgaben war, um deren Lösung sich die Sternkundigen der alten Kulturvölker bemühten.

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Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

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Bilanzkontinuität

Bilanzkontinuität ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse eines Unternehmens sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen müssen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien zu folgen haben (materielle Bilanzkontinuität).

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Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr, in der Schweiz: Steuerperiode) ist der Zeitraum, für den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschäftstätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berücksichtigen.

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Handelsgewerbe

Unter einem Handelsgewerbe versteht man im Handelsrecht einen Gewerbebetrieb, der nach Art (Betriebszweck) und Umfang (Betriebsgröße) einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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International Financial Reporting Standards

Die International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden.

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Inventur

Inventur im Einzelhandel Die Inventur (von „etwas finden“ oder „auf etwas stoßen“, „Gesamtheit des Gefundenen“) ist im Rechnungswesen die Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Stichtag.

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen der Abschluss der Buchführung für ein bestimmtes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet.

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Rückrechnung

Unter einer Rückrechnung ist eine Rechnung zu verstehen, die nachträgliche Datenänderungen in einer neuen Abrechnung berücksichtigt.

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Rückstellung

Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten (Schulden), die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

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Rechnungsabgrenzung

Als Rechnungsabgrenzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Bilanzierung bezeichnet, bei der Aufwand und Ertrag demjenigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang in einem anderen Geschäftsjahr stattgefunden hat oder stattfinden wird.

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Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (RW oder auch REWE) oder (seltener) Unternehmensrechnung ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

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Schwebendes Geschäft

Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff schwebendes Geschäft wird nach herrschender Meinung ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, jedoch beide Vertragspartner mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung noch nicht begonnen oder einer oder beide Vertragspartner ihre wesentlichen Vertragspflichten noch nicht voll erfüllt haben.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unternehmensgesetzbuch

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Zwischenberichterstattung

Die Zwischenberichterstattung hat im Bilanzrecht und in der Rechnungslegung die Aufgabe, Unternehmensdaten über den Geschäftsverlauf innerhalb eines Geschäftsjahres zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Unternehmens der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln.

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Leitet hier um:

Abschlussstichtag.

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