17 Beziehungen: Bundeskanzler (Deutschland), Bundesminister (Deutschland), Deutsches Kaiserreich, Geschäftsbereich, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gubernative, Hierarchie, Kabinettsprinzip, Kanzlerprinzip, Karl August von Hardenberg, Monokratie, Preußen, Preußische Reformen, Richtlinienkompetenz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Weimarer Verfassung.
Bundeskanzler (Deutschland)
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Bundeskanzler; Abkürzung BK) ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesminister (Deutschland)
Bundesminister (Abkürzung: BM) ist die Amtsbezeichnung für ein Mitglied der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.
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Deutsches Kaiserreich
Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.
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Geschäftsbereich
Geschäftsbereich bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sowohl den sachlichen als auch institutionellen Bereich der Zuständigkeit.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Gubernative
Gubernative (von „steuern, das Steuerruder führen“) steht als Fachterminus für die Regierung eines Staates, wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird.
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Hierarchie
Hierarchie (gesprochen oder) ist die Rangordnung der Menschen, Tiere oder Sachen untereinander.
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Kabinettsprinzip
Nach dem Kabinettsprinzip werden Beschlüsse der Regierung von allen Kabinettsmitgliedern durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst.
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Kanzlerprinzip
Das Kanzlerprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland.
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Karl August von Hardenberg
Unterschrift von Karl August von Hardenberg Karl August von Hardenberg, ab 1814 Fürst von Hardenberg (* 31. Mai 1750 in Essenrode; † 26. November 1822 in Genua) war ein preußischer Staatsmann.
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Monokratie
Monokratie (griechisch: mono ‚allein, einzeln‘, krateîn ‚herrschen‘) ist der Oberbegriff für Organisationsformen der Alleinherrschaft „innerhalb einer sozialen oder politischen Einheit (Gruppe, Organisation, Staat)“, bei denen die tatsächliche oder formelle letzte Entscheidungsgewalt bei lediglich einem Menschen liegt.
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Preußen
Preußische Landesflagge bis 1918 mit dem Wappen des 1701 entstandenen Königreiches mit dem Monogramm ''FR'' für Friedericus Rex Preußische Landesflagge 1919 bis 1947. Die preußischen Farben gehen auf das Wappen des Deutschen Ordens zurück: schwarzes Kreuz auf weißem Grund Brandenburg-Preußen vor und nach der Gründung des Königreichs Gebietsgewinne von 1688 bis 1795 Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung, 1866–1918 Der Freistaat Preußen nach 1919 Preußen war ein im 13. Jahrhundert im südlichen Baltikum entstandenes Staatswesen, dessen Name im 18.
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Preußische Reformen
Karl Freiherr vom Stein Karl August von Hardenberg Als Preußische Reformen oder Stein-Hardenbergsche Reformen werden die in den Jahren 1807–1815 eingeleiteten Reformen bezeichnet, die die Grundlage für den Wandel Preußens vom absolutistischen Stände- und Agrarstaat zum aufgeklärten National- und Industriestaat schufen.
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Richtlinienkompetenz
Die Richtlinienkompetenz ist die Zuständigkeit, Richtlinien der (Regierungs-)Politik verbindlich vorzugeben.
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Verfassungsrecht
Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.
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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.
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Weimarer Verfassung
Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.
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