4 Beziehungen: Beitragssatz, Bundesregierung, Nachhaltigkeitsrücklage, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch.
Beitragssatz
Der Beitragssatz bezeichnet in der deutschen Sozialversicherung den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.
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Bundesregierung
Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates.
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Nachhaltigkeitsrücklage
Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung in Deutschland müssen gemäß SGB VI eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten.
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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
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