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Bundesregierung

Index Bundesregierung

Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates.

12 Beziehungen: Bundesland, Bundesstaat (föderaler Staat), Deutscher Bund, Exekutive, Föderalismus, Gewaltenteilung, Gliedstaat, Gubernative, Landesregierung, Mitgliedstaat, Regierung, Wiener Schlussakte.

Bundesland

Das Wort Bundesland bezeichnet einen Gliedstaat folgender Bundesstaaten.

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Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Föderalismus

Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Gliedstaat

USA deutschen Länder Länder Österreichs Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

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Gubernative

Gubernative (von „steuern, das Steuerruder führen“) steht als Fachterminus für die Regierung eines Staates, wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird.

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Landesregierung

Als Landesregierung bezeichnet man die obersten kollegialen Regierungs- und Verwaltungsorgane der Gliedstaaten eines Bundesstaats oder in autonomen Gebietskörperschaften eines dezentralisierten Einheitsstaats.

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Mitgliedstaat

Ein Mitgliedstaat (seltener Mitgliedsstaat) ist ein Staat, der Mitglied in einer internationalen oder supranationalen Organisation, einem Bündnis, einer Föderation oder einem Staatenbund ist.

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Regierung

Die Regierung ist eine der höchsten Institutionen eines Staates.

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Wiener Schlussakte

Die Wiener Schlussakte, auch Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen oder Bundes-Supplementar-Akte genannt, war eine Ergänzung der Deutschen Bundesakte, des Verfassungsvertrages des Deutschen Bundes.

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