14 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Beitragsbemessungsgrenze, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Lohnnebenkosten, Sachsen, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialversicherung (Deutschland), Zusatzbeitrag.
Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht.
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS; amtliche Abkürzung: DRV KBS) ist ein deutscher bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger mit Hauptsitz in Bochum.
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Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt seit dem 1.
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Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthält die Vorschriften für die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und bildet somit die Grundlage der Finanzierung von langfristig auftretenden Pflegebedürfnissen in der stationären und ambulanten Pflege.
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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
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Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten (oder Personalnebenkosten, Lohnzusatzkosten) sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Personalwesen Personalkosten, die zusätzlich zu den Lohnkosten entstehen.
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Sachsen
Sachsen (Abkürzung SN; amtlich Freistaat Sachsen) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland.
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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
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Sozialversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung.
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Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag (ZB, SGB V 2015) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.