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Regelinsolvenz

Index Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz bzw.

14 Beziehungen: Arbeitsmarkt, Überschuldung, Gläubiger, Insolvenz, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Deutschland), Menschenwürde, Nachlassinsolvenzverfahren, Natürliche Person, Neue Juristische Wochenschrift, Restschuldbefreiung, Selbständigkeit (beruflich), Stundung, Verbraucherinsolvenzverfahren.

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft.

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Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners bestehende Verbindlichkeiten abdecken.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Menschenwürde

Die Menschenwürde (seltener fachsprachlich auch Menschwürde) ist nach moderner Auffassung zum einen der Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder Status zugeschrieben wird, und zum anderen der Wert, mit dem sich der Mensch als Art über alle anderen Lebewesen und Dinge stellt.

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Nachlassinsolvenzverfahren

Das Nachlassinsolvenzverfahren stellt im deutschen Insolvenzrecht neben der Gesamtgutsinsolvenz eine besondere Art des Insolvenzverfahrens dar.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

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Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, Schuldner nach einigen Jahren von Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Stundung

Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung oder von einzelnen Tilgungszeitpunkten hinausgeschoben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit.

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Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, oft auch IK-Verfahren genannt, ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson).

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Leitet hier um:

IN-Verfahren, Regelinsolvenzverfahren.

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