54 Beziehungen: Annuitätendarlehen, Öffentliches Recht, Bankgeschäft, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Beurkundung, Bilanzstichtag, Billigkeit, Darlehen (Deutschland), Dispositionskredit, Einnahme, Familiengericht, Fälligkeit, Finanzkrise, Forderung, Form (Recht), Frist, Gläubiger, Grundsatz, Grundstückskaufvertrag, Härtefall, Hemmung (Recht), Insolvenz, Internationaler Währungsfonds, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditvertrag, Leistungszeit, Lieferantenkredit, Liquidität, Londoner Club, Mahnung (Deutschland), Moratorium (Wirtschaft), Nachfrist, Pacta sunt servanda, Pariser Club, Privatrecht, Prolongation, Rücktritt (Zivilrecht), Sanierung (Wirtschaft), Schriftform, Schuldenerlass, Schuldner, Schuldnerverzug (Deutschland), Stundung (Steuerrecht), Tilgung (Geldverkehr), Unternehmenskrise, Verjährung (Deutschland), Vertragsänderung, Vertragspartei, ..., Verwaltungsakt (Deutschland), Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zugewinn, Zweifelhafte Forderung. Erweitern Sie Index (4 mehr) »
Annuitätendarlehen
Tilgungs- und Zinsanteil einer Annuität (100.000 €, gesamte Laufzeit bei 2,5 % Zinsen). Wie die gestrichelte grüne Linie zeigt, bleibt die Annuität über die gesamte Laufzeit gleich. Alternativ kann dies auch festgestellt werden, indem der blaue (entspricht den Zinsen) und rote Balken (entspricht der Tilgung) für ein beliebiges Jahr addiert werden. Ein Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten).
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Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
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Bankgeschäft
Bankgeschäfte sind im Bankwesen Deutschlands die in Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) abschließend aufgezählten Geschäftsarten, zu denen insbesondere Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte und Einlagengeschäfte gehören.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bedingung (Recht)
Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.
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Beurkundung
Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.
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Bilanzstichtag
Der Bilanzstichtag ist im Rechnungswesen der letzte Tag des Wirtschaftsjahres, zu dem turnusmäßig ein Jahresabschluss von Unternehmen aufgestellt wird und auf den sich die Bilanz bezieht.
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Billigkeit
Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.
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Darlehen (Deutschland)
Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.
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Dispositionskredit
Der Dispositionskredit (umgangssprachlich „Dispokredit“, auch nur „Dispo“) ist die von Kreditinstituten auf einem Girokonto eingeräumte, betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit.
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Einnahme
Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen Vermehrungen des (Netto-)Geldvermögens und damit eine Stromgröße.
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Familiengericht
Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.
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Fälligkeit
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
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Finanzkrise
Der Verlauf des Dow Jones von Juli 1987 bis Januar 1988, siehe Schwarzer Montag Schwarzen Donnerstag 1929 Finanzkrisen sind eine spezielle Form der Wirtschaftskrise und als krisenhafte Verwerfungen im Finanzsystem erkennbar, die durch plötzlich sinkende Vermögenswerte (z. B. durch Aktienkurse oder andere Börsenkurse – siehe Börsenkrach) und die Zahlungsunfähigkeit zahlreicher Unternehmen der Finanzwirtschaft und anderer Wirtschaftszweige gekennzeichnet sind und die die ökonomische Aktivität in einem oder mehreren Staaten beeinträchtigen.
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Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Frist
Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Grundsatz
Grundsatz (auch, aber nicht synonym: Axiom, Prinzip) ist eine Aussage, Erfahrung, Erkenntnis oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Handlungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen bildet.
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Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.
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Härtefall
Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt.
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Hemmung (Recht)
Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft.
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Insolvenz
Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.
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Internationaler Währungsfonds
Der Internationale Währungsfonds (IWF;, IMF; auch bekannt als Weltwährungsfonds) ist eine rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington, D.C., USA.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Kreditnehmer
Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).
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Kreditvertrag
Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.
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Leistungszeit
Leistungszeit ist im Vertragsrecht der Zeitpunkt, an welchem die Vertragsparteien die Leistung und Gegenleistung aus einem Vertrag zu erbringen haben.
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Lieferantenkredit
Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt.
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Liquidität
Liquidität („flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein.
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Londoner Club
Der Londoner Club (eng. London Club oder Club of London, frz. Club de Londres) ist ein informelles Gremium, das Gläubigerbanken und in Zahlungsschwierigkeiten geratene Schuldnerstaaten mit dem Ziel der Umschuldung, des Schuldenerlasses, eines Moratoriums oder auch einer Änderung der Kreditbedingungen privater Forderungen zusammenführt.
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Mahnung (Deutschland)
Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.
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Moratorium (Wirtschaft)
Bei einem Moratorium oder Zahlungsmoratorium handelt es sich allgemein um die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, den Schuldendienst vorläufig zu unterlassen oder aufzuschieben und speziell um einen durch staatlichen Hoheitsakt oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmten Schuldnern gewährten oder für den Staat selbst ausgesprochenen, befristeten Zahlungsaufschub (Stundung) mit Veräußerungs- oder Zahlungsverbot.
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Nachfrist
Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder zur Nacherfüllung setzen kann.
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Pacta sunt servanda
Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
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Pariser Club
Der Pariser Club (frz. Club de Paris, eng. Paris Club) ist ein informelles Gremium, in dem staatliche Gläubiger mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldnerland zwecks Umschuldungsverhandlungen oder Schuldenerlass zusammentreffen.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Prolongation
Die Prolongation („verlängern“) ist die Verlängerung eines Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
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Rücktritt (Zivilrecht)
Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.
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Sanierung (Wirtschaft)
In der Wirtschaft ist Sanierung der Sammelbegriff für alle Maßnahmen innerhalb einer Unternehmenskrise zur Wiederherstellung einer existenzerhaltenden Ertragslage.
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Schriftform
Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.
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Schuldenerlass
Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der zum teilweisen oder ganzen Erlöschen der betroffenen Schulden führt.
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Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
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Schuldnerverzug (Deutschland)
Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.
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Stundung (Steuerrecht)
Stundung im abgabenrechtlichen Sinne bezeichnet die Verschiebung der Fälligkeit eines Steueranspruches in die Zukunft.
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Tilgung (Geldverkehr)
Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.
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Unternehmenskrise
Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Vertragsänderung
Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags.
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Vertragspartei
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist ein normativ-unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der Bonitätssituation des Schuldners die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen ist oder künftig gefährdet wird.
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Zugewinn
Zugewinn ist ein Begriff aus dem deutschen Eherecht, der beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft/Lebenspartnerschaft den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs beschreibt und bei Beendigung der Ehe für den gegenseitigen Zugewinnausgleich zu berechnen ist.
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Zweifelhafte Forderung
Zweifelhafte Forderungen ist ein Begriff aus dem Handelsrecht und dem Rechnungswesen, der die ungewisse Einbringlichkeit von Forderungen beschreibt.
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