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Rechtsgrundlage

Index Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage, auch Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm, ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet eine Rechtsnorm, die eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls ermächtigt.

28 Beziehungen: Anspruchsgrundlage, Öffentliches Recht, Behörde, Eingriff (Grundrechte), Eingriffsermächtigung, Ermessen, Gebundene Entscheidung, Gesetzesvorbehalt, Grundrechte, Hoheitliche Aufgabe, Nachschieben von Gründen, Normenhierarchie (Deutschland), Normenkollision, Nulla poena sine lege, Rechtmäßigkeit, Rechtsnorm, Satzung (öffentliches Recht), Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland), Straßenverkehrsgesetz, Straftat (Deutschland), Verordnung, Verordnungsermächtigung, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsrecht (Deutschland), Vorbehalt des Gesetzes, Vorrang des Gesetzes, Zitiergebot, Zuständigkeit.

Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Eingriff (Grundrechte)

Eingriff in ein Grundrecht ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht.

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Eingriffsermächtigung

Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw.

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Ermessen

Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.

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Gebundene Entscheidung

Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen.

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Gesetzesvorbehalt

Ein Gesetzesvorbehalt ist eine verfassungsrechtliche Grundrechtsschranke.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Hoheitliche Aufgabe

Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.

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Nachschieben von Gründen

Das Nachschieben von Gründen bezeichnet im Verwaltungsprozessrecht die Ergänzung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch die beklagte Behörde um weitere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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Normenhierarchie (Deutschland)

Die Normen des deutschen Rechts stehen in einer Normenhierarchie.

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Normenkollision

Eine Normenkollision oder ein Normenkonflikt tritt auf, wenn auf einen Sachverhalt mehrere verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, die einander widersprechen.

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Nulla poena sine lege

Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht.

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Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Rechtsaktes mit geltendem Recht.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)

Hinweisschild - Hier gilt die StVO - Dresden Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.

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Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält.

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Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verordnungsermächtigung

Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Vorbehalt des Gesetzes

Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass (belastende) Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage ergehen dürfen.

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Vorrang des Gesetzes

Vorrang des Gesetzes bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass das Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf.

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Zitiergebot

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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