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Per curiam

Index Per curiam

Per curiam (lat. ‚durch das Gericht, im Namen des Gerichts‘) ist ein Rechtsbegriff, der ein Gerichtsurteil beschreibt, welches den gesamten Standpunkt eines Kollegialgerichts anonym und ohne Sondervotum formuliert.

Inhaltsverzeichnis

  1. 11 Beziehungen: Antonym, Common Law, Juristische Fachsprache, Kollegialgericht, Latein, Mindermeinung, Prozessordnung, Rechtsbegriff, Rechtswissenschaft, Sondervotum, Urteil (Recht).

  2. Judikative

Antonym

Antonyme (von, und), Gegensatzwörter, Gegenwörter und Oppositionswörter sind in der Sprachwissenschaft Wörter mit gegensätzlicher Bedeutung.

Sehen Per curiam und Antonym

Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

Sehen Per curiam und Common Law

Juristische Fachsprache

Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.

Sehen Per curiam und Juristische Fachsprache

Kollegialgericht

Als Kollegialgericht wird ein Spruchkörper eines Gerichtes bezeichnet, der nicht mit einem Einzelrichter, sondern mit mehreren Richtern besetzt ist.

Sehen Per curiam und Kollegialgericht

Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

Sehen Per curiam und Latein

Mindermeinung

Der Begriff der Mindermeinung (auch Minderheits- oder – je nach akademischer Disziplin – analog Außenseitermeinung bzw. -position) bezeichnet die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streitfrage vertretenen Meinungen, die nicht der vorwiegend eingenommenen Position entsprechen.

Sehen Per curiam und Mindermeinung

Prozessordnung

Unter einer Prozessordnung versteht man die kodifizierte Zusammenstellung von Normen, die der Regelung kontradiktorischer Gerichtsverfahren dienen.

Sehen Per curiam und Prozessordnung

Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

Sehen Per curiam und Rechtsbegriff

Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

Sehen Per curiam und Rechtswissenschaft

Sondervotum

Mit dem Begriff Sondervotum, auch genannt Minderheitenvotum, wird als die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt.

Sehen Per curiam und Sondervotum

Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

Sehen Per curiam und Urteil (Recht)

Siehe auch

Judikative