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Meineid

Index Meineid

Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind.

30 Beziehungen: Adjektiv, Althochdeutsche Sprache, Amtseid, Aussagedelikt, Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Duden, Eid, Eidesformel, Falsche Beweisaussage, Falsche uneidliche Aussage, Freiheitsstrafe (Deutschland), Frevel, Gemein, Gericht, Mittelhochdeutsche Sprache, Possessiv, Präfix, Rechtspflege, Sünde, Schwur, Strafgesetzbuch (Österreich), Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafprozessordnung (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Urfehde, Verbrechen, Versicherung an Eides statt, Versuch (StGB), Wolfgang Pfeifer (Etymologe), Zivilprozessordnung (Deutschland).

Adjektiv

Ein Adjektiv ist ein Wort, das ohne weiteres ein Substantiv modifizieren, d. h.

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Althochdeutsche Sprache

Als althochdeutsche Sprache oder Althochdeutsch (abgekürzt Ahd.) bezeichnet man die älteste schriftlich überlieferte Sprachstufe des Deutschen, die etwa zwischen 750 und 1050 gesprochen wurde.

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Amtseid

Lyndon B. Johnson leistet seinen Amtseid an Bord der Air Force One Der Amts- bzw.

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Aussagedelikt

Bei den Aussagedelikten handelt es sich um Delikte, die das falsche Aussagen vor Gericht unter Strafe stellen.

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Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache

alt.

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Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

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Eid

abruf.

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Eidesformel

Die Eidesformel ist der für einen Eid nachzusprechende oder mit den Worten „Ich schwöre es“ (ggf. mit religiöser Beteuerung) zu bestätigende Text.

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Falsche Beweisaussage

Das österreichische Strafgesetzbuch und das liechtensteinische Strafgesetzbuch definieren überwiegend gleichlautend die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedrohte Falsche Beweisaussage in den §§ 288 und 289 StGB als eine Handlung, bei der eine Person vor einem inländischen Gericht oder einer inländischen Verwaltungsbehörde, soweit sie nicht zugleich Partei ist, als Zeuge förmlich vernommen wird und falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder falsches Gutachten erstattet.

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Falsche uneidliche Aussage

Die falsche uneidliche Aussage ist das Grunddelikt der Aussagedelikte.

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Freiheitsstrafe (Deutschland)

Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen.

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Frevel

Frevel (ahd. fravili „Kühnheit“) bezeichnet seit dem Mittelalter Übermut, Gewalt oder bösen Willen.

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Gemein

Das Wort gemein bezeichnet ursprünglich eine Eigenschaft, die mehrere Menschen gemeinsam besaßen (Beispiel: „all diesen Leuten ist die Muttersprache Deutsch gemein“).

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Mittelhochdeutsche Sprache

Als mittelhochdeutsche Sprache oder Mittelhochdeutsch (Abkürzung Mhd.) bezeichnet man sprachhistorisch jene Sprachstufe des Deutschen, die in verschiedenen Varietäten zwischen 1050 und 1350 im ober- und mitteldeutschen Raum gesprochen wurde.

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Possessiv

Possessive (Mehrzahl, auch Possessiva; Einzahl: Possessiv oder Possessivum; aus dem Lateinischen entlehnt) sind besitzanzeigende Wörter.

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Präfix

Das Präfix (lateinisch praefixum ‚vorne angeheftet‘), in der traditionellen Grammatik auch Vorsilbe, ist ein unselbständiger Wortteil (Affix), der vorne an den Wortstamm angefügt wird (im Gegensatz zum Suffix, das dem Stamm nachfolgt).

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Rechtspflege

Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw.

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Sünde

Die Sünde, symbolisiert durch die Schlange, wird durch die Taufe vertrieben. Taufstein in St. Johann (Bremen) Sünde ist ein religiös konnotierter Begriff.

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Schwur

''Der Schwur der Horatier''Jacques-Louis David (1784) früheste römische Münze (Denar, 137 v. Chr.) mit Schwurszene Ein Schwur ist ein unter Verwendung von Beteuerungsformeln feierlich abgelegtes Versprechen.

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Strafgesetzbuch (Österreich)

Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB, bei nötiger Abgrenzung auch öStGB) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Urfehde

Urfehden-Formel, handschriftlicher Eintrag in einer mecklenburgischen Kanzleiordnung des 17. Jahrhunderts Die Urfehde (auch Urphed, Urphede, Urpfedt, Unfehde) war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht.

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Verbrechen

Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden.

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Versicherung an Eides statt

Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt ist.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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Wolfgang Pfeifer (Etymologe)

Wolfgang Pfeifer (* 3. Dezember 1922 in Leipzig; † 9. Juli 2020 in Berlin, Nachruf des Projekts Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 27. Juli 2020.) war ein deutscher Germanist und Linguist.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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