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Leistungstiefe

Index Leistungstiefe

Die Leistungstiefe bezeichnet in der Betriebswirtschaft den Anteil an den eigenen Verwaltungs- und administrativen Aufgaben eines Unternehmens, der durch das Unternehmen selbst ausgeführt wird.

9 Beziehungen: Buchhaltung, Business Process Outsourcing, Fertigungstiefe, Motivation, Outsourcing, Produkt (Wirtschaft), Steuerberater, Unternehmen, Verwaltung.

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist die Organisationseinheit eines Unternehmens, die sich mit der Buchführung befasst.

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Business Process Outsourcing

Das Business Process Outsourcing (BPO) ist eine Sonderform des Outsourcings und bezeichnet das Auslagern ganzer Geschäftsprozesse.

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Fertigungstiefe

Fertigungstiefe (oder Produktionstiefe) ist in der Betriebswirtschaftslehre bei Unternehmen eine Kosteneinflussgröße, die den Anteil der Eigenfertigung im Produktionsprozess von Gütern wiedergibt.

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Motivation

Motivation ist das, was erklärt, warum Menschen oder Tiere ein bestimmtes Verhalten zu einem gewissen Zeitpunkt beginnen, fortsetzen oder beenden.

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Outsourcing

Outsourcing ist in der Betriebswirtschaftslehre der Anglizismus für die Ausgliederung von einzelnen Funktionen, ganzen Organisationseinheiten oder Unternehmensprozessen in ein anderes Unternehmen.

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Produkt (Wirtschaft)

Unter einem Produkt wird in der Betriebswirtschaftslehre ein materielles Gut oder eine (immaterielle) Dienstleistung verstanden, die das Ergebnis eines Produktionsprozesses ist.

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Steuerberater

Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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