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Landesbetrieb (Deutschland)

Index Landesbetrieb (Deutschland)

Landesbetriebe sind in Deutschland rechtlich unselbständige Teile einer Landesverwaltung, die in der Regel – aber nicht zwingend – erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sind.

18 Beziehungen: Amtsbezeichnung, Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland), Öffentliches Unternehmen, Behörde, Besoldungsgruppe, Buchführung, Deutschland, Eigenbetrieb, Handelsgesetzbuch, Haushaltsgrundsätzegesetz, Haushaltsplan, Kameralistik, Kapitalgesellschaft, Outsourcing, Planstelle, Privatisierung, Regiebetrieb (Gebietskörperschaft), Wirtschaftsplan.

Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem öffentlichen Zweck dient.

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Öffentliches Unternehmen

Öffentliche Unternehmen (auch Staatsunternehmen genannt) sind öffentlich-rechtliche Unternehmen oder privat-rechtlich organisierte Unternehmen im mehrheitlichen oder vollen Eigentum des Staates oder seiner Untergliederungen.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Besoldungsgruppe

In einer Besoldungsgruppe sind in Deutschland Ämtern im statusrechtlichen Sinne von Beamten und Richtern sowie Dienstgrade von Soldaten eingereiht.

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Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Eigenbetrieb

Tag der offenen Tür bei der Stadtreinigung Leipzig, einem kommunalen Eigenbetrieb Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt nach deutschem Recht eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Haushaltsgrundsätzegesetz

Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder.

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan enthält alle für ein Haushaltsjahr von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben (Kameralistik) bzw.

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Kameralistik

Die Kameralistik (von, „Zimmer, Gewölbe“, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“; vgl. Kämmerer), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung, das noch in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung angewendet wird, jedoch zunehmend durch andere Verfahren ersetzt wird.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Outsourcing

Outsourcing ist in der Betriebswirtschaftslehre der Anglizismus für die Ausgliederung von einzelnen Funktionen, ganzen Organisationseinheiten oder Unternehmensprozessen in ein anderes Unternehmen.

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Planstelle

Eine Planstelle ist in Deutschland im Stellenplan eines Haushaltsplanes des jeweiligen Verwaltungsträgers nach Amt und Besoldungsgruppe ausgewiesen für eine natürliche Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamten, Soldaten oder Richter).

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Privatisierung

Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem Vermögen in privates Eigentum.

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Regiebetrieb (Gebietskörperschaft)

Der Regiebetrieb ist eine Betriebsform der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen von Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Ländern, Bund).

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Wirtschaftsplan

Wirtschaftspläne sind für Landesbetriebe und Regiebetriebe die Bewirtschaftungsgrundlage, wenn diese nicht nach den Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsplans (Kameralistik) wirtschaften.

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Leitet hier um:

Landesbetrieb.

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