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Handlungswille

Index Handlungswille

Unter dem Handlungswillen versteht man in der Rechtsgeschäftslehre das Bewusstsein, überhaupt zu handeln, also bewusst ein äußeres Verhalten vorzunehmen (Schreiben, Sprechen, schlüssiges Verhalten).

Inhaltsverzeichnis

  1. 13 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille, Handelsgesetzbuch, Kaufmann (HGB), Rechtsfolge, Rechtsgeschäft, Schlüssiges Handeln, Schweigen (Recht), Vis absoluta, Willenserklärung, Wirksamkeit (Recht).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Handlungswille und Bürgerliches Gesetzbuch

Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Sehen Handlungswille und Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Erklärungsbewusstsein

Das Erklärungsbewusstsein (auch Erklärungswille oder abstrakter Rechtsfolgewille) gehört im Rahmen der Rechtsgeschäftslehre gemeinsam mit dem Handlungswillen und dem Geschäftswillen zum subjektiven Teil einer Willenserklärung.

Sehen Handlungswille und Erklärungsbewusstsein

Geschäftswille

Unter dem Begriff Geschäftswille versteht die Rechtsgeschäftslehre ein subjektives Tatbestandsmerkmal einer Willenserklärung.

Sehen Handlungswille und Geschäftswille

Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

Sehen Handlungswille und Handelsgesetzbuch

Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Sehen Handlungswille und Kaufmann (HGB)

Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

Sehen Handlungswille und Rechtsfolge

Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

Sehen Handlungswille und Rechtsgeschäft

Schlüssiges Handeln

Konkludentes Handeln (‚einen Schluss ziehen‘), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.

Sehen Handlungswille und Schlüssiges Handeln

Schweigen (Recht)

Schweigen hat grundsätzlich keinen Erklärungsgehalt und erzielt im rechtsgeschäftlichen Verkehr deshalb keine Wirkung.

Sehen Handlungswille und Schweigen (Recht)

Vis absoluta

Im Strafrecht wird beim Rechtsbegriff der Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: vis absoluta und vis compulsiva.

Sehen Handlungswille und Vis absoluta

Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

Sehen Handlungswille und Willenserklärung

Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

Sehen Handlungswille und Wirksamkeit (Recht)