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15 Beziehungen: Angestellter, Beamtentum, Bergbeamter, Feudalismus, Gerichtshalter, Gerichtsherrschaft, Grundherrschaft, Gutsbesitzer, Gutsherrschaft, Kurfürstentum Sachsen, Leibeigenschaft, Lohnarbeit, Meier, Niedere Gerichtsbarkeit, Schreiber.
Angestellter
Angestellte im Großraumbüro bei hr-info (Dezember 2006) Angestellter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsinhalt überwiegend aus geistiger Arbeit mit geringer Arbeitsschwere durch überwiegend einfache Handarbeit oder geringe Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Gehalt als Gegenleistung gezahlt wird.
Sehen Gutsbeamter und Angestellter
Beamtentum
Statue des Hemiunu, höchster Beamter des Pharaos Cheops Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens.
Sehen Gutsbeamter und Beamtentum
Bergbeamter
Als Bergbeamte bezeichnet man alle beim Bergbau angestellten Beamten.
Sehen Gutsbeamter und Bergbeamter
Feudalismus
Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.
Sehen Gutsbeamter und Feudalismus
Gerichtshalter
Gerichtshalter, auch als Gerichtsverwalter oder Justitiarius bezeichnet, war ein Gerichtsbeamter, der im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit für den Gutsherrn, auch Gerichtsherr genannt, als der zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte Gerichtsbeamte die Rechtspflege ausübte.
Sehen Gutsbeamter und Gerichtshalter
Gerichtsherrschaft
Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Begriff für das Recht eines Grundherrn, Gericht zu halten.
Sehen Gutsbeamter und Gerichtsherrschaft
Grundherrschaft
Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.
Sehen Gutsbeamter und Grundherrschaft
Gutsbesitzer
Altenburger Gutsbesitzer in Kappe und Weiße (1896)(Sächsische Volkstrachten und Bauernhäuser) Unter einem Gutsbesitzer versteht man den Eigentümer z. B.
Sehen Gutsbeamter und Gutsbesitzer
Gutsherrschaft
Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs entwickelte.
Sehen Gutsbeamter und Gutsherrschaft
Kurfürstentum Sachsen
Das Kurfürstentum Sachsen (rot) im Jahr 1517 auf einer Europakarte. Vom Thesenanschlag 1517 bis zur Wittenberger Kapitulation 1547 standen der Kurkreis und die ernestinischen Besitzungen von Sachsen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit, da hier die erste Phase der Reformation verankert wurde, die sich weltweit verbreitete.
Sehen Gutsbeamter und Kurfürstentum Sachsen
Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (auch genannt Eigenleute).
Sehen Gutsbeamter und Leibeigenschaft
Lohnarbeit
Lohnarbeit bezeichnet abhängige menschliche Arbeit gegen Geld (Lohn, d. h. Arbeitsentgelt).
Sehen Gutsbeamter und Lohnarbeit
Meier
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Meir, Mayr, Meyr, Majer, aus) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Sehen Gutsbeamter und Meier
Niedere Gerichtsbarkeit
Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.
Sehen Gutsbeamter und Niedere Gerichtsbarkeit
Schreiber
Schreiber mit diversen Materialien (Darstellung aus dem Mittelalter) Ein Schreiber ist jemand, der beruflich nach Diktat oder schriftlicher Vorlage Texte schreibt oder kopiert.

