Wir arbeiten daran, die Unionpedia-App im Google Play Store wiederherzustellen
AusgehendeEingehende
🌟Wir haben unser Design fĂŒr eine bessere Navigation vereinfacht!
Instagram Facebook X LinkedIn
Ihre eigene Unionpedia mit Ihrem Logo und Ihrer Domain, ab 9,99 USD/Monat
Mein Unionpedia erstellen

Gutsbeamter

Index Gutsbeamter

Ein Gutsbeamter war ein von einem privaten, oft adeligen Gutsherren angestellter Verwalter oder Geschäftsträger.

Inhaltsverzeichnis

  1. 15 Beziehungen: Angestellter, Beamtentum, Bergbeamter, Feudalismus, Gerichtshalter, Gerichtsherrschaft, Grundherrschaft, Gutsbesitzer, Gutsherrschaft, Kurfürstentum Sachsen, Leibeigenschaft, Lohnarbeit, Meier, Niedere Gerichtsbarkeit, Schreiber.

Angestellter

Angestellte im Großraumbüro bei hr-info (Dezember 2006) Angestellter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsinhalt überwiegend aus geistiger Arbeit mit geringer Arbeitsschwere durch überwiegend einfache Handarbeit oder geringe Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Gehalt als Gegenleistung gezahlt wird.

Sehen Gutsbeamter und Angestellter

Beamtentum

Statue des Hemiunu, höchster Beamter des Pharaos Cheops Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens.

Sehen Gutsbeamter und Beamtentum

Bergbeamter

Als Bergbeamte bezeichnet man alle beim Bergbau angestellten Beamten.

Sehen Gutsbeamter und Bergbeamter

Feudalismus

Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.

Sehen Gutsbeamter und Feudalismus

Gerichtshalter

Gerichtshalter, auch als Gerichtsverwalter oder Justitiarius bezeichnet, war ein Gerichtsbeamter, der im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit für den Gutsherrn, auch Gerichtsherr genannt, als der zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte Gerichtsbeamte die Rechtspflege ausübte.

Sehen Gutsbeamter und Gerichtshalter

Gerichtsherrschaft

Die Gerichtsherrschaft ist ein historischer Begriff für das Recht eines Grundherrn, Gericht zu halten.

Sehen Gutsbeamter und Gerichtsherrschaft

Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

Sehen Gutsbeamter und Grundherrschaft

Gutsbesitzer

Altenburger Gutsbesitzer in Kappe und Weiße (1896)(Sächsische Volkstrachten und Bauernhäuser) Unter einem Gutsbesitzer versteht man den Eigentümer z. B.

Sehen Gutsbeamter und Gutsbesitzer

Gutsherrschaft

Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs entwickelte.

Sehen Gutsbeamter und Gutsherrschaft

Kurfürstentum Sachsen

Das Kurfürstentum Sachsen (rot) im Jahr 1517 auf einer Europakarte. Vom Thesenanschlag 1517 bis zur Wittenberger Kapitulation 1547 standen der Kurkreis und die ernestinischen Besitzungen von Sachsen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit, da hier die erste Phase der Reformation verankert wurde, die sich weltweit verbreitete.

Sehen Gutsbeamter und Kurfürstentum Sachsen

Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (auch genannt Eigenleute).

Sehen Gutsbeamter und Leibeigenschaft

Lohnarbeit

Lohnarbeit bezeichnet abhängige menschliche Arbeit gegen Geld (Lohn, d. h. Arbeitsentgelt).

Sehen Gutsbeamter und Lohnarbeit

Meier

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Meir, Mayr, Meyr, Majer, aus) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Sehen Gutsbeamter und Meier

Niedere Gerichtsbarkeit

Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.

Sehen Gutsbeamter und Niedere Gerichtsbarkeit

Schreiber

Schreiber mit diversen Materialien (Darstellung aus dem Mittelalter) Ein Schreiber ist jemand, der beruflich nach Diktat oder schriftlicher Vorlage Texte schreibt oder kopiert.

Sehen Gutsbeamter und Schreiber