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Grundrechtsgleiches Recht

Index Grundrechtsgleiches Recht

Grundrechtsgleiche Rechte sind in Deutschland alle subjektiven Rechtspositionen mit Verfassungsrang, die nicht systematisch im Ersten Abschnitt des Grundgesetzes (GG) aufgeführt sind, also keine Grundrechte sind, gegen deren Verletzung aber dennoch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht statthaft ist.

26 Beziehungen: Allgemeine Handlungsfreiheit, Bundestagswahlrecht, Bundesverfassungsgericht, Folter, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gesetzlicher Richter, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechte (Deutschland), Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Latein im Recht, Ne bis in idem, Nulla poena sine lege, Römisches Recht, Rechtliches Gehör, Religionsfreiheit, Staatshaftungsrecht (Deutschland), Strafprozessordnung (Deutschland), Subjektives Recht, Tyrannenmord, Unternehmensdelikt, Verfassungsbeschwerde (Deutschland), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Widerstandsrecht, Zitiergebot, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Allgemeine Handlungsfreiheit

Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleitetes Grundrecht.

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Bundestagswahlrecht

Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Folter

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gesetzlicher Richter

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (genauer: gesetzlich bestimmten Richter) ist ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundrechte (Deutschland)

Die Grundrechte des Grundgesetzes (Ursprungsfassung) am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.

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Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht oder die Kirchenfreiheit ist ein Recht mit Verfassungsrang, das das deutsche Grundgesetz allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährt und das diesen Freiheit von staatlicher Einmischung garantiert.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Ne bis in idem

Ne bis in idem ‚nicht zweimal in derselben Sache‘, oder bis de eadem re ne sit actio ‚zweimal sei zur selben Sache keine Verhandlung‘, ist die lateinische Formulierung eines Rechtsgrundsatzes des Römischen Rechts, dessen Kerngedanke schon beim athenischen Redner Demosthenes (* 384 v. Chr.; † 322 v. Chr.) in seiner Einrede gegen Nausimachos und Xenopeithes (Παραγραφή προς Ναυσίμαχον και Ξενοπείθην) nachzuweisen ist (D. 38,4): Ὅτι δ᾽ οὐκ ἐῶσιν οἱ νόμοι περὶ τῶν οὕτω πραχθέντων αὖθις δικάζεσθαι, νομίζω μὲν ἅπαντας ὑμᾶς εἰδέναι (Dass die Gesetze es nicht zulassen, über das, was so ausgehandelt worden ist, erneut gerichtlich zu urteilen, wisst ihr, glaube ich, alle.). Der Rechtsgrundsatz beschreibt einen Teilaspekt der materiellen Rechtskraft: Ein mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbares Urteil klärt einen bestimmten Sachverhalt im Umfang des Tenors abschließend.

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Nulla poena sine lege

Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtliches Gehör

Nach Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars).

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Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) ist ein Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.

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Staatshaftungsrecht (Deutschland)

Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

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Tyrannenmord

Der Begriff Tyrannenmord bezeichnet die Tötung – meist durch Attentat – eines als ungerecht empfundenen Herrschers (Tyrannen, vgl. Tyrannis), dem vorgeworfen wird, das Volk bzw.

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Unternehmensdelikt

Als Unternehmensdelikt bezeichnet man im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand, der hinsichtlich der Deliktsstadien nicht zwischen Versuch und Vollendung unterscheidet.

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Verfassungsbeschwerde (Deutschland)

Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann (Hecksche Formel).

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw.

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Zitiergebot

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Leitet hier um:

Grundrechtsgleich, Grundrechtsgleiche Rechte.

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