9 Beziehungen: Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union, Gesellschaftsrecht (Österreich), Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesellschaftsrecht (Russland), Gesellschaftsrecht (Schweiz), Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten, International Encyclopedia of Comparative Law, Personenvereinigung, Vergleichende Rechtswissenschaft.
Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union
Das Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften (einschließlich Körperschaften) und Stiftungen zugelassenen Rechtsformen und deren Berührungspunkte im Markt befasst.
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Gesellschaftsrecht (Österreich)
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.
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Gesellschaftsrecht (Deutschland)
In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
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Gesellschaftsrecht (Russland)
Das russische Gesellschaftsrecht unterscheidet Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.
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Gesellschaftsrecht (Schweiz)
Das schweizerische Gesellschaftsrecht ist jenes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen in der Schweiz beschäftigt.
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Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten
Das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten behandelt die in den Vereinigten Staaten von Amerika für Gesellschaften vorgesehenen Rechtsformen.
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International Encyclopedia of Comparative Law
Die International Encyclopedia of Comparative Law (Abkürzung IECL) ist eine weltweit rechtsvergleichende, englischsprachige Enzyklopädie in 17 Bänden mit besonderem Schwerpunkt im Bereich des Privatrechts.
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Personenvereinigung
Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
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Vergleichende Rechtswissenschaft
Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilfach der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst.
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