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Fundtier

Index Fundtier

Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Tier, das niemand besitzt, aber nicht herrenlos ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 5 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz, Fundrecht (Deutschland), Herrenlosigkeit, Zivilgesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Fundtier und Bürgerliches Gesetzbuch

Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

Sehen Fundtier und Besitz

Fundrecht (Deutschland)

Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.

Sehen Fundtier und Fundrecht (Deutschland)

Herrenlosigkeit

Territorien oder Sachen sind herrenlos, wenn sie niemals einen Herrscher, Eigentümer oder Besitzer hatten, oder wenn die Herrschaft darüber aufgegeben wurde (Dereliktion).

Sehen Fundtier und Herrenlosigkeit

Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

Sehen Fundtier und Zivilgesetzbuch

Auch bekannt als Findeltier.