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Fundrecht (Deutschland)

Index Fundrecht (Deutschland)

Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.

27 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz, Billigkeit, Dereliktion, Eigentum, Fachsprache, Finderlohn, Fundbüro, Fundtier, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesetzliches Schuldverhältnis, Hadrianische Teilung, Herrenlosigkeit, Kulturdenkmal, Miteigentum, Sache (Recht), Sachenrecht, Sachenrecht (Deutschland), Schatz, Schatzregal, Schuldverhältnis, Sprachgebrauch, Strandgut, Strandrecht, Theo Mayer-Maly, Tierschutzgesetz (Deutschland), Unterschlagung (Deutschland).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Dereliktion

Dereliktion (von lat. de.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Fachsprache

Eine Fachsprache, auch Technolekt, ist die für ein bestimmtes Fachgebiet oder für eine bestimmte Branche geltende Sprache.

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Finderlohn

Als Finderlohn bezeichnet man eine Belohnung, die jemandem zusteht, der eine verlorene Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer zurückgibt.

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Fundbüro

Fundbüro in Berlin (1973) Ein Fundbüro ist eine Einrichtung, die für aufgefundene Sachen unbekannter Eigentümer zuständig ist.

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Fundtier

Ein Fundtier oder ein Findeltier (Schweiz) ist ein Tier, das niemand besitzt, aber nicht herrenlos ist.

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

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Gesetzliches Schuldverhältnis

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht zwischen (mindestens) zwei Personen, dem Gläubiger und dem Schuldner, durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes, beispielsweise des Absatz 1 BGB.

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Hadrianische Teilung

Die Hadrianische Teilung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht und bezeichnet eine auf den römischen Kaiser Hadrian (67–138) zurückgehende Regelung des Eigentumserwerbs an Schatzfunden.

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Herrenlosigkeit

Territorien oder Sachen sind herrenlos, wenn sie niemals einen Herrscher, Eigentümer oder Besitzer hatten, oder wenn die Herrschaft darüber aufgegeben wurde (Dereliktion).

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Kulturdenkmal

Kennzeichnung von Denkmalen in verschiedenen deutschen Bundesländern, ehemals Denkmal­kennzeichnung der DDR Kennzeichnung von Denkmalen in Nordrhein-Westfalen Kennzeichnung an einem geschützten Objekt in Bruck an der Mur, Österreich Ein Kulturdenkmal ist laut Duden ein Objekt oder Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt und von historischem Wert ist“.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schatz

Das Wort Schatz bezeichnet einen kostbaren Besitz oder wertvollen Fund.

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Schatzregal

Das Schatzregal gehört zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung, wonach herrenlose, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schätze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Sprachgebrauch

Sprachgebrauch bezeichnet zwei verschiedene Dinge.

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Strandgut

Strandgut am Strand von Hawaii American Star'' vor Fuerteventura im Jahr 2003 Geisternetze Strandgutsammelbox am Südstrand von Helgoland Meerglas gehört zu dem beliebteren Strandgut, da es sich für dekorative Zwecken nutzen lässt und keine Umweltgifte absondert. Strandgut sind sämtliche Gegenstände, die durch Meeresströmungen oder Tiden vom Meer an Küsten, Strand oder Ufer gespült werden.

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Strandrecht

Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch.

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Theo Mayer-Maly

Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.

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Tierschutzgesetz (Deutschland)

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.

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Unterschlagung (Deutschland)

Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.

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Leitet hier um:

Deutsches Fundrecht, Fundhund, Fundrecht, Fundsache.

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