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Einkommensteuergesetz 1988

Index Einkommensteuergesetz 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988 regelt in Österreich die Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird, eine gemeinschaftliche Bundesabgabe.

27 Beziehungen: Abfindung (deutsches Arbeitsrecht), Österreich, Bundesgesetz (Österreich), Dividende, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Österreich), Einkommen, Einkommensteuergesetz (Deutschland), Einschleifregelung, Ertragsteuer, Finanzausgleich (Österreich), Grenzsteuersatz, Gulden, Halbsatzverfahren, Immobilienertragsteuer, Individualbesteuerung, Jahressechstel, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer (Österreich), Natürliche Person, Politisches System Österreichs, Quellensteuer, Sonstige Einkünfte (Österreich), Sozialversicherungserstattung, Steuer, Steuerprogression, Steuerrecht, Werbungskosten.

Abfindung (deutsches Arbeitsrecht)

Als Abfindung wird im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bundesgesetz (Österreich)

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm (Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)).

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Dividende

Als Dividende (aus, „der zu verteilende“) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.

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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Österreich)

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören in Österreich zu den betrieblichen Einkunftsarten.

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Einkommen

Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet.

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Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

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Einschleifregelung

Eine Einschleifregelung verhindert bei geringfügiger Überschreitung von Zuverdienstgrenzen die vollständige Rückzahlung von Beihilfen und Förderungen.

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Ertragsteuer

Einkommensteuer aus historischer Sicht: höchste Steuersätze in vier Industrieländern (1900–2013). Daten von Thomas Piketty. Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist in der Betriebswirtschaftslehre und der Steuerlehre der Oberbegriff für mehrere Steuerarten, die als Steuerobjekt den Ertrag besteuern.

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Finanzausgleich (Österreich)

Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden).

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Grenzsteuersatz

Grenzsteuersatzfunktion (allgemeines Beispiel) Der Grenzsteuersatz (auch: marginaler Steuersatz) ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre ein Steuersatz, der die prozentuale Veränderung der Steuerlast im Verhältnis zur entsprechenden Veränderung der Steuerbemessungsgrundlage um eine zusätzliche Einkommenseinheit beschreibt.

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Gulden

Der Gulden bezeichnete ursprünglich eine Goldmünze, später aber auch eine Recheneinheit und eine Silbermünze.

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Halbsatzverfahren

Das Halbsatzverfahren ist ein Verfahren zur ermäßigten Besteuerung von Kapitalerträgen im österreichischen Einkommensteuerrecht und im Steuerrecht einzelner Kantone der Schweiz.

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Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer in Österreich auf Gewinne von Immobilien- bzw.

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Individualbesteuerung

Individualbesteuerung bezeichnet eine Besteuerungsmethode, bei der das Einkommen jeder natürlichen Person einzeln besteuert wird.

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Jahressechstel

Das Jahressechstel stellt bei der Einkommensteuer in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 Euro (Stand 2018) begünstigt besteuert werden.

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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

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Lohnsteuer (Österreich)

Die Lohnsteuer ist in Österreich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Politisches System Österreichs

Schema des staatsrechtlichen Systems Österreichs vertikalen staatlichen Gliederung Österreichs Statutarstädte von Österreich (Stand: 2020) Das politische System der Republik Österreich beruht auf den Grundsätzen der Demokratie, der republikanischen Staatsform, des Bundesstaates, des Rechtsstaates, der Gewaltenteilung, des liberalen Prinzips und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union.

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Quellensteuer

Quellensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre im weiteren Sinne eine Steuergruppe, die vom Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhoben werden.

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Sonstige Einkünfte (Österreich)

Die sonstigen Einkünfte gehören zu den außerbetrieblichen Einkünften und sind im EStG erschöpfend (taxativ) aufgelistet.

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Sozialversicherungserstattung

Die Sozialversicherungserstattung (häufig nur als Negativsteuer oder abgekürzt SV-Rückerstattung bezeichnet) ist eine Form der negativen Einkommensteuer im österreichischen Einkommensteuerrecht.

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Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

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Steuerprogression

Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Werbungskosten

Werbungskosten (Abk. WK) sind Aufwendungen/Ausgaben,.

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Leitet hier um:

EStG 1988, Einkommensteuer (Österreich).

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