13 Beziehungen: Abgeltungsteuer, Österreich, Bundesverfassung (Österreich), Einkommensteuer, Januar, Kapitalertrag, Körperschaftsteuer, Privatkredit, Quellensteuer, Steuererklärung, Steuervorauszahlung, Veranlagung (Steuerrecht), Zahlstelle.
Abgeltungsteuer
Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Bundesverfassung (Österreich)
Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes verstanden.
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Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
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Januar
__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Janus-Statue ''Januar,'' von Leandro Bassano, 1595/1600 Der Januar, in Teilen des oberdeutschen Sprachraums zudem, in Österreich auch offiziell Jänner, ist der erste Monat des Jahres im gregorianischen und im julianischen Kalender.
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Kapitalertrag
Kapitalertrag (oder Kapitaleinkommen) ist ein Rechtsbegriff aus dem Steuerrecht, der die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer beschreibt.
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist.
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Privatkredit
Ein Privatkredit (auch: Privatdarlehen) ist ein Kredit, bei dem natürliche Personen als Kreditgeber fungieren.
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Quellensteuer
Quellensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre im weiteren Sinne eine Steuergruppe, die vom Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhoben werden.
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Steuererklärung
Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird.
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Steuervorauszahlung
Eine Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld.
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Veranlagung (Steuerrecht)
Die Veranlagung ist im Steuerverfahrensrecht die Zusammenfassung von Ermittlungsverfahren (insb. die Abgabe einer Steuererklärung) und Festsetzungsverfahren.
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Zahlstelle
Zahlstelle ist im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungspflichtigen und im Wertpapierrecht ein Kreditinstitut, das im Auftrag eines Emittenten alle mit Wertpapieren zusammenhängenden Zahlungen durchführt oder entgegennimmt.
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Leitet hier um:
EU-Quellensteuer, KESt, KapESt, KapErtSt, KapSt, Kapitalertragssteuer, Zinsabschlag, Zinsabschlagssteuer, Zinsabschlagsteuer, Zinssteuer (Deutschland).