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10 Beziehungen: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen, Mord, Rechtswidrigkeit, Schuld (Strafrecht), Simultanitätsprinzip, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Totschlag (Deutschland), Versuch (StGB), Vorsatz (Recht).
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGHSt) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Strafrecht, analog zur früheren Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, RGSt.
Sehen Dolus generalis und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
Mord
Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird.
Sehen Dolus generalis und Mord
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.
Sehen Dolus generalis und Rechtswidrigkeit
Schuld (Strafrecht)
Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.
Sehen Dolus generalis und Schuld (Strafrecht)
Simultanitätsprinzip
Das Simultanitätsprinzip (auch: Koinzidenzprinzip) ist im Sinne von i. V. m.
Sehen Dolus generalis und Simultanitätsprinzip
Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
Sehen Dolus generalis und Strafgesetzbuch (Deutschland)
Strafrecht (Deutschland)
Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.
Sehen Dolus generalis und Strafrecht (Deutschland)
Totschlag (Deutschland)
Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die die Strafandrohung mindernde Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.
Sehen Dolus generalis und Totschlag (Deutschland)
Versuch (StGB)
Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.
Sehen Dolus generalis und Versuch (StGB)
Vorsatz (Recht)
Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

