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Diplom-Jurist

Index Diplom-Jurist

Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.

20 Beziehungen: Akademischer Grad, Bologna-Prozess, Deutsche Demokratische Republik, Deutschland, Einigungsvertrag, Fakultät (Hochschule), Golm (Potsdam), Hochschule, Hochschulprüfung, Jurist, Juristische Hochschule des MfS, Lizenziat, Magister iuris, Rechtsanwalt, Rechtsreferendariat, Rechtswissenschaft, Richter, Staatsanwalt, Universität, Wirtschaftsjurist.

Akademischer Grad

Akademische Grade bzw.

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Bologna-Prozess

Logo des Bologna-Prozesses Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studenten zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums gerichtet ist.

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Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Einigungsvertrag

Auswärtigen Amtes in Berlin Kronprinzenpalais, Unter den Linden 3, Berlin-Mitte Der Einigungsvertrag ist der Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit.

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Fakultät (Hochschule)

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe von Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule oder Fachhochschule.

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Golm (Potsdam)

Golm (von Kulm, auch in westslawisch chelm „Hügel“, vergleiche polnisch Chełm) ist ein westlich gelegener Ortsteil von Potsdam.

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Hochschule

Seiten.

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Hochschulprüfung

Hochschulprüfung an der Universität Wien (2005) Eine Hochschulprüfung ist eine Prüfung im Rahmen des Studiums an einer Hochschule (zum Beispiel eine Modulabschlussprüfung).

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Jurist

Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben.

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Juristische Hochschule des MfS

Die Juristische Hochschule des MfS (offiziell und zur Tarnung: Juristische Hochschule Potsdam; abgekürzt JHS) war eine geheime Bildungseinrichtung für Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik.

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Lizenziat

Ein Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinischen licentiatus abgeleitet, abgekürzt lic.) ist der Inhaber einer akademischen Licentia docendi (Erlaubnis zu lehren).

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Magister iuris

Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.), zu deutsch „Lehrer“ oder „Meister des Rechts“, stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit neun- bis zehnsemestriger Regelstudienzeit dar.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtsreferendariat

Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre (früher drei Jahre) dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften (amtliche Bezeichnung erste Prüfung, auch Referendarexamen genannt) bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen (amtliche Bezeichnung zweite Staatsprüfung; umgangssprachlich bzw. historisch Assessorexamen, großes Staatsexamen), mit dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (Abs. 1 DRiG) erhalten, endet.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Staatsanwalt

Ein Staatsanwalt ist bei Gericht in Strafsachen Vertreter der Anklage.

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Universität

alternativtext.

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Wirtschaftsjurist

Als Wirtschaftsjurist (seltener auch Unternehmensjurist) wird eine Person bezeichnet, die in einem Bereich des Wirtschaftslebens juristisch tätig ist und / oder durch ihre Vorbildung bereits entsprechende Kompetenzen in diesem Bereich erworben hat.

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Leitet hier um:

Dipl.-Jur., Dipl.-iur., Diplomjurist.

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