Inhaltsverzeichnis
17 Beziehungen: Abtretung, Abtretung (Deutschland), Anweisung (Recht), Ermächtigung, Ermächtigung (Recht), Heinrich Honsell, Juristische Fachsprache, Novation, Obligation (Recht), Römisches Recht, Rechtsverhältnis, Rudolf Leonhard, Schuldverhältnis, Stipulation, Theo Mayer-Maly, Tilgung (Geldverkehr), Zustimmung.
Abtretung
Abtretung oder Zession steht für.
Sehen Delegatio und Abtretung
Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
Sehen Delegatio und Abtretung (Deutschland)
Anweisung (Recht)
Die Anweisung (lat. delegatio) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll.
Sehen Delegatio und Anweisung (Recht)
Ermächtigung
Ermächtigung steht für.
Sehen Delegatio und Ermächtigung
Ermächtigung (Recht)
Ermächtigung ist die Übertragung der Befugnis auf einen Dritten, sodass dieser über ein fremdes Recht im eigenen Namen verfügen oder das Recht im eigenen Namen ausüben darf.
Sehen Delegatio und Ermächtigung (Recht)
Heinrich Honsell
Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.
Sehen Delegatio und Heinrich Honsell
Juristische Fachsprache
Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.
Sehen Delegatio und Juristische Fachsprache
Novation
Die Novation ((Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld.
Sehen Delegatio und Novation
Obligation (Recht)
Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) wird im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen bezeichnet.
Sehen Delegatio und Obligation (Recht)
Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
Sehen Delegatio und Römisches Recht
Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
Sehen Delegatio und Rechtsverhältnis
Rudolf Leonhard
Rudolf Leonhard, 1951 Rudolf Leonhard, auch Rudolf Leonhardt (* 27. Oktober 1889 in Lissa; † 19. Dezember 1953 in Ost-Berlin) (Alternativnamen: Raoul Lombat (nom de guerre), Roger Lehardon, Robert Lewandowski, Robert Lanzer) war ein deutscher Schriftsteller und Kommunist.
Sehen Delegatio und Rudolf Leonhard
Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.
Sehen Delegatio und Schuldverhältnis
Stipulation
Bei der Stipulation (lat. stipulatio.
Sehen Delegatio und Stipulation
Theo Mayer-Maly
Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.
Sehen Delegatio und Theo Mayer-Maly
Tilgung (Geldverkehr)
Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.
Sehen Delegatio und Tilgung (Geldverkehr)
Zustimmung
Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.
Sehen Delegatio und Zustimmung

