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Definitivsteuer

Index Definitivsteuer

Als Definitivsteuer wird eine Steuer bezeichnet, die bei keiner anderen Steuer angerechnet werden darf und deshalb definitiv bezahlt werden muss.

Inhaltsverzeichnis

  1. 8 Beziehungen: Abgeltungsteuer, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland), Einkommensteuer (Deutschland), Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer, Lohnsteuerpauschalierung, Steuer, Teileinkünfteverfahren.

Abgeltungsteuer

Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht.

Sehen Definitivsteuer und Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland)

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören in Deutschland zu den in Abs.

Sehen Definitivsteuer und Einkünfte aus Kapitalvermögen (Deutschland)

Einkommensteuer (Deutschland)

Die Einkommensteuer in Deutschland (Abkürzung: ESt) ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Sehen Definitivsteuer und Einkommensteuer (Deutschland)

Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren war ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Sehen Definitivsteuer und Halbeinkünfteverfahren

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist.

Sehen Definitivsteuer und Körperschaftsteuer

Lohnsteuerpauschalierung

Die Lohnsteuerpauschalierung ist ein Vereinfachungsverfahren im deutschen Lohnsteuerrecht, geregelt in bis EStG, nach dem es in einer Reihe von Fällen zulässig ist, die Lohnsteuer für steuerpflichtigen Arbeitslohn pauschal zu erheben.

Sehen Definitivsteuer und Lohnsteuerpauschalierung

Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

Sehen Definitivsteuer und Steuer

Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Sehen Definitivsteuer und Teileinkünfteverfahren