Inhaltsverzeichnis
6 Beziehungen: Angebot (Recht), Bauwirtschaft, Unternehmen, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Vertragsstrafe, Wirtschaft.
Angebot (Recht)
Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.
Sehen Bindefrist und Angebot (Recht)
Bauwirtschaft
Hochbau als Teil der Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft (auch das Baugewerbe) ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs-, Ausführungs- und Veränderungsleistungen an Bauwerken erbringt.
Sehen Bindefrist und Bauwirtschaft
Unternehmen
Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet.
Sehen Bindefrist und Unternehmen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Buchdeckel der VOB 2002 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen.
Sehen Bindefrist und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.
Sehen Bindefrist und Vertragsstrafe
Wirtschaft
Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Befriedigung der Bedürfnisse dienen.

