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13 Beziehungen: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Österreich, Berufung (Recht), Beschwerde, Bundesabgabenordnung, Bundesfinanzgericht, Bundesverwaltungsgericht (Österreich), Landesverwaltungsgericht, Partei (Recht), Rechtsmittel, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsgericht (Österreich), Verwaltungsverfahren.
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Österreich
Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Berufung (Recht)
Beschwerde
Beschwerde steht für.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Beschwerde
Bundesabgabenordnung
Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist das elementare Gesetz des österreichischen Steuerrechts.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesabgabenordnung
Bundesfinanzgericht
Das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (kurz: Bundesfinanzgericht) mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg ist ein auf den Bereich der Steuern und Abgaben spezialisiertes Verwaltungsgericht des Bundes.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesfinanzgericht
Bundesverwaltungsgericht (Österreich)
Sitz des Bundesverwaltungsgerichts im Bundesamtsgebäude Erdberg Das Bundesverwaltungsgericht ist das überwiegend für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständige Verwaltungsgericht in Österreich.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesverwaltungsgericht (Österreich)
Landesverwaltungsgericht
Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichts Steiermark Die Landesverwaltungsgerichte sind die überwiegend für nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgte Angelegenheiten (dazu gehören unter anderem Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung) zuständigen Verwaltungsgerichte in Österreich.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Landesverwaltungsgericht
Partei (Recht)
Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Partei (Recht)
Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Rechtsmittel
Unabhängiger Verwaltungssenat
Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in Österreich waren in den Bundesländern auf Grundlage des (mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getretenen) Art.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Unabhängiger Verwaltungssenat
Verwaltungsgericht (Österreich)
Gerichtsbarkeit in Österreich seit 1. Jänner 2014 Verwaltungsgerichte in Österreich sind im weiteren Sinn alle Gerichte, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausüben, und im engeren Sinn nur die Verwaltungsgerichte erster Instanz.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Verwaltungsgericht (Österreich)
Verwaltungsverfahren
Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.
Sehen Beschwerdevorentscheidung und Verwaltungsverfahren
Auch bekannt als Berufungsvorentscheidung, Vorlageantrag.

