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Beschwerdevorentscheidung

Index Beschwerdevorentscheidung

Eine Beschwerdevorentscheidung ist eine nach dem österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht zulässige Entscheidungsform, wonach die betroffene Verwaltungsbehörde selbst über eine gegen einen von der Behörde erlassenen Bescheid erhobene Beschwerde entscheidet.

Inhaltsverzeichnis

  1. 13 Beziehungen: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Österreich, Berufung (Recht), Beschwerde, Bundesabgabenordnung, Bundesfinanzgericht, Bundesverwaltungsgericht (Österreich), Landesverwaltungsgericht, Partei (Recht), Rechtsmittel, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsgericht (Österreich), Verwaltungsverfahren.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Österreich

Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Berufung (Recht)

Beschwerde

Beschwerde steht für.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Beschwerde

Bundesabgabenordnung

Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist das elementare Gesetz des österreichischen Steuerrechts.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesabgabenordnung

Bundesfinanzgericht

Das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (kurz: Bundesfinanzgericht) mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg ist ein auf den Bereich der Steuern und Abgaben spezialisiertes Verwaltungsgericht des Bundes.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesfinanzgericht

Bundesverwaltungsgericht (Österreich)

Sitz des Bundesverwaltungsgerichts im Bundesamtsgebäude Erdberg Das Bundesverwaltungsgericht ist das überwiegend für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständige Verwaltungsgericht in Österreich.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Bundesverwaltungsgericht (Österreich)

Landesverwaltungsgericht

Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichts Steiermark Die Landesverwaltungsgerichte sind die überwiegend für nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgte Angelegenheiten (dazu gehören unter anderem Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung) zuständigen Verwaltungsgerichte in Österreich.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Landesverwaltungsgericht

Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Partei (Recht)

Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Rechtsmittel

Unabhängiger Verwaltungssenat

Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in Österreich waren in den Bundesländern auf Grundlage des (mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getretenen) Art.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Unabhängiger Verwaltungssenat

Verwaltungsgericht (Österreich)

Gerichtsbarkeit in Österreich seit 1. Jänner 2014 Verwaltungsgerichte in Österreich sind im weiteren Sinn alle Gerichte, die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausüben, und im engeren Sinn nur die Verwaltungsgerichte erster Instanz.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Verwaltungsgericht (Österreich)

Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

Sehen Beschwerdevorentscheidung und Verwaltungsverfahren

Auch bekannt als Berufungsvorentscheidung, Vorlageantrag.