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Benehmen

Index Benehmen

Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt.

10 Beziehungen: Behörde, Einvernehmen, Heilung (Recht), Legislative, Rechtsakt, Rechtswidrigkeit, Umgangsformen, Unwirksamkeit, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsverfahrensgesetz.

Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Einvernehmen

Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff.

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Heilung (Recht)

Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Rechtsakt

Ein Rechtsakt ist eine Rechtshandlung, die auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

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Umgangsformen

Umgangsformen sind Bestandteil sozialer Interaktion.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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