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9 Beziehungen: Ausbilder, Ausbildungsbetrieb, Auszubildender, Berufsausbildung, Berufsausbildungsvertrag, Berufsbildungsgesetz (Deutschland), Duale Ausbildung, Juristische Person, Natürliche Person.
Ausbilder
Als Ausbilder wird bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und dazu die Eignungsanforderungen erfüllt.
Sehen Ausbildender und Ausbilder
Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsbetrieb ist eine umgangssprachlich in Deutschland verwendete Bezeichnung für.
Sehen Ausbildender und Ausbildungsbetrieb
Auszubildender
Kleinanzeige von 1881: Lehrling gesucht Ein Auszubildender oder Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Ausbildung befindet.
Sehen Ausbildender und Auszubildender
Berufsausbildung
Mülheim-Saarn (1956) Lehrwerkstatt im Volkswagenwerk Wolfsburg (1981) Zugang zur einstigen Lehrwerkstatt der Lübecker Maschinenbau Gesellschaft Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben.
Sehen Ausbildender und Berufsausbildung
Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Sehen Ausbildender und Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz (Deutschland)
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (Abs. 1).
Sehen Ausbildender und Berufsbildungsgesetz (Deutschland)
Duale Ausbildung
Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung.
Sehen Ausbildender und Duale Ausbildung
Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
Sehen Ausbildender und Juristische Person
Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

