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Anschluss- und Benutzungszwang

Index Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung der jeweiligen Gemeindeordnung, mit dem Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung sowie deren Benutzung und die Benutzung von Schlachthöfen, Leichenhäusern und Bestattungseinrichtungen, durch Satzung aus Gründen des öffentlichen Wohls vorschreiben können.

47 Beziehungen: Abfallentsorgung, Abwasser, Allgemeine Handlungsfreiheit, Anfechtungsklage, Anlieger, Öffentliche Einrichtung, Berufsfreiheit, Deutsche Gemeindeordnung, Eigenbetrieb, Ermächtigungsgesetz, Erschließung, Fernwärme, Gemeindeordnungen in Deutschland, Gemeinwohl, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Grauwasser, Hinterlieger, Kläranlage, Kommunalrecht (Deutschland), Kompostierung, Komposttoilette, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Monopol, Neue Länder, Normenkontrolle, Notstandsgesetz, Pflanzenkläranlage, Popularklage, Public Health, Recht der öffentlichen Sachen, Rechtswegerschöpfung, Richtlinie (EU), Satzung (öffentliches Recht), Schlachthof, Sonderopfertheorie, Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Straßenreinigung, Theorie der Verfügungsrechte, Umweltrecht, Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Verfassungsbeschwerde (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Wasserversorgung, Weimarer Verfassung, Wettbewerb (Wirtschaft), Zumutbarkeit, Zweckverband (Deutschland).

Abfallentsorgung

Eine Mülldeponie Eine Recycling- und Waste-to-Energy-Anlage Abfallentsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen dienen.

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Abwasser

Abwasser ist ein Oberbegriff für aus verschiedenen Quellen stammendes Wasser, das über bauliche Anlagen fortgeleitet wird.

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Allgemeine Handlungsfreiheit

Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleitetes Grundrecht.

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Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Anlieger

Verkehrszeichen mit Zusatztafel „Anstösser“ in Planken (Fürstentum Liechtenstein). Anlieger (besonders in Deutschland), Anrainer (besonders in Österreich), Anstösser (besonders im Schweizerischen), in Deutschland auch Anwohner bezeichnet den unmittelbar angrenzenden oder direkt beteiligten Nachbarn einer Liegenschaft oder eines Rechtsgutes.

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Öffentliche Einrichtung

Eine öffentliche Einrichtung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne übergreifende Legaldefinition mit je nach Zusammenhang unterschiedlichem Bedeutungsinhalt.

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Berufsfreiheit

Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben.

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Deutsche Gemeindeordnung

Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt vom gleichen Tage. Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30.

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Eigenbetrieb

Tag der offenen Tür bei der Stadtreinigung Leipzig, einem kommunalen Eigenbetrieb Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt nach deutschem Recht eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar.

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Ermächtigungsgesetz

NSDAP im März 1933 in der Krolloper angenommen. Gesetzestext im Reichsgesetzblatt (24. März 1933) Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten.

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Erschließung

Erschließung steht für.

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Fernwärme

Thermodynamisches Prinzip der Fernwärme Fernwärmeleitung aus Kunststoffmantel-Verbundrohr Als Fernwärme oder Fernheizung wird eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Wärme für Warmwasser bezeichnet.

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Gemeindeordnungen in Deutschland

Die Gemeindeordnungen (in einigen Ländern zusammen mit den anderen Ordnungen für die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften auch Kommunalverfassung genannt) schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln.

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Gemeinwohl

Gemeinwohl (seltener Allgemeinwohl) bezeichnet das Wohl („das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand“), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Grauwasser

Grauwasser bezeichnet fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser aus Bädern, Duschen oder Waschmaschinen, das durch Aufbereitung einer Zweitnutzung als Brauch- bzw.

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Hinterlieger

Ein Hinterlieger ist ein Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter, dessen Grundstück nicht – wie das eines Anliegers – direkt an einer Straße oder einem Wasserlauf liegt, sondern nur indirekt erreichbar ist.

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Kläranlage

Klärwerk Kiel-Bülk mit 380.000 Einwohnerwerten (EW) Eine Kläranlage, auch Abwasserbehandlungsanlage oder Klärwerk, in der Schweiz und in Österreich auch Abwasserreinigungsanlage (ARA) genannt, ist eine technische Anlage zur Reinigung von Abwasser.

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Kommunalrecht (Deutschland)

Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar.

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Kompostierung

Miete aus Holz verzinktem Volierendraht, Maschengröße 25 × 50 mm Kompostierung (auch Rotte) bezeichnet den Teil des Nährstoffkreislaufs, bei dem organisches Material unter Einfluss von Luftsauerstoff (aerob) von Bodenlebewesen (heterotroph) abgebaut wird.

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Komposttoilette

Eine Komposttoilette (auch Trockentoilette oder Bio-Toilette) ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt in einen mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet werden.

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Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts.

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Monopol

Als Monopol (von; von mit derselben Bedeutung) wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft eine Marktform bezeichnet, bei welcher nur ein Anbieter vorhanden ist.

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Neue Länder

Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22.

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Normenkontrolle

Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen darauf hin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

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Notstandsgesetz

Als Notstandsgesetze werden Gesetze für eine Krisensituation bezeichnet, in der ein Staat oder ein Gebiet innerhalb des Staates nach Auffassung der Instanz, die den Notstand erklärt, nicht durch das ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann.

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Pflanzenkläranlage

Eine Pflanzenkläranlage in Falkensee EGW Pflanzkläranlage mit Klärschlammvererdung im Landkreis Osnabrück Pflanzenkläranlagen sind mit Pflanzen bewachsene Anlagen, in denen Abwasser durch das Zusammenwirken von Pflanzen in Hydrokultur, Mikroorganismen, Abwasserbestandteilen, und – bei Bodenfiltration – auch des Filtersubstrats gereinigt wird.

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Popularklage

Als Popularklage bezeichnet man eine Klage, die von jemandem erhoben werden kann, der durch die angegriffene Handlung nicht in eigenen Rechten verletzt wird, sondern gleichsam selbst für andere oder die Allgemeinheit handelt, jedoch ohne deren Auftrag.

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Public Health

Public Health (Öffentliche Gesundheit, Öffentliche Gesundheitspflege, auch öffentliche Gesundheitsfürsorge) ist das anwendungsorientierte Fachgebiet, das sich mit der Gesundheit der Bevölkerung (auch als Bevölkerungsgesundheit oder Volksgesundheit bezeichnet), insbesondere mit der Vorbeugung von Krankheiten, Förderung der Gesundheit und Verlängerung des Lebens beschäftigt.

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Recht der öffentlichen Sachen

Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.

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Rechtswegerschöpfung

Die Erschöpfung des Rechtswegs oder Rechtswegserschöpfung ist eine prozessuale Voraussetzung für bestimmte Rechtsbehelfe.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Schlachthof

Der Schlachthof ist ein großflächiger Gebäudekomplex, in dem diverse Einrichtungen untergebracht sind, die der Gewinnung von Frischfleisch durch die Schlachtung von Schlachtvieh dienen, um Fleischereien und Supermärkte mit den verarbeitungsfähigen zerteilten Produkten zu versorgen.

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Sonderopfertheorie

Die Sonderopfertheorie ist ein vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs im Jahr 1952 eingeführter dogmatischer Grundsatz zur Entschädigungsrechtsprechung.

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Sozialpflichtigkeit des Eigentums

Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (auch Sozialbindung des Eigentums) bezeichnet in Deutschland einen rechts- und sozialphilosophischen Grundsatz.

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Straßenreinigung

Straßenreinigung in Peking Die Straßenreinigung oder Verkehrsflächenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.

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Theorie der Verfügungsrechte

Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, engl. property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs- und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.

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Umweltrecht

Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der ''natürlichen Umwelt'' und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.

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Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

In ihrer über 40-jährigen Geschichte gab es drei Verfassungen der Deutschen Demokratischen Republik, die einerseits in ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu Bürgerrechten und demokratischer Ordnung nie die Verfassungswirklichkeit widerspiegelten, andererseits jedoch durch willkürliche Auslegung zu deren Legitimation dienten und somit trotz mancher Widersprüchlichkeit stets die konstitutionellen Grundfesten des Staates bildeten.

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Verfassungsbeschwerde (Deutschland)

Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann (Hecksche Formel).

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Wasserversorgung

Trinkwasser aus einem Perlator eines Wasserhahns Wasser aus dem Tanklaster – wenn aus der Leitung nicht genug kommt Wasserversorgung per Handpumpe (1942) Wasserversorgung in Namibia Wie funktioniert die Wasserversorgung in der Schweiz? Wasserversorgung ist die Erschließung und Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung und Betriebswasser für Gewerbe und Industrie.

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Weimarer Verfassung

Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.

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Wettbewerb (Wirtschaft)

Vier Schnellrestaurants nebeneinander Wettbewerb ist in der Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaft und insbesondere auf Märkten ein antagonistisches Marktverhalten, bei dem sich mindestens zwei Anbieter (mit dem Ziel der Gewinnmaximierung) oder Nachfrager (mit dem Ziel der Nutzenmaximierung) gegenüberstehen und ihr jeweiliges Ziel zu Lasten des anderen durchzusetzen versuchen.

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Zumutbarkeit

Die Zumutbarkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff vieler Rechtsgebiete und wird ermittelt durch Abwägung der gegenseitigen Interessen verschiedener Rechtssubjekte.

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Zweckverband (Deutschland)

Ein Zweckverband ist eine interkommunale Kooperation zwischen Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden zur Erfüllung eines festgelegten öffentlichen Zwecks.

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Leitet hier um:

Anschlusspflicht, Anschlusszwang, Anschluß- und Benutzungszwang, Anschlußpflicht, Anschlußzwang.

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