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Amtsbot

Index Amtsbot

Amtliches Verbot in Juf, Kanton Graubünden Das Amtsbot ist grundsätzlich eine behördlich zwingende Anordnung.

27 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Anton Schäfer (Rechtsanwalt), Aufklärung, Bote, Friedensbot, Gemeinde, Gerichtsverfahren, Gewaltenteilung, Hans Fritzsche (Rechtswissenschaftler), Instanz (Recht), Kanton (Schweiz), Kanton Appenzell Innerrhoden, Landammann, Liechtenstein, Mittelalter, Nachbarrecht, Rechtsöffnung, Rechtsinstitut, Rezeption (Recht), Sachenrecht (Liechtenstein), Stadtrat, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Weibel (Amtsdiener), Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Liechtenstein).

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Anton Schäfer (Rechtsanwalt)

Anton Schäfer (2005) Anton Schäfer (* 31. August 1965 in Hohenems; Pseudonym: Antonius Opilio) ist ein in Liechtenstein zugelassener Rechtsanwalt und in Österreich berufener Gerichtssachverständiger.

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Aufklärung

Erkenntnis, wodurch die Religionen der Welt zusammenfinden (Daniel Chodowiecki, 1791) Der Begriff Aufklärung bezeichnet die um das Jahr 1700 einsetzende Entwicklung, durch rationales Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden.

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Bote

Deutscher Läuferbote um die Mitte des 15. Jahrhunderts Ein Bote (v. althochdt.: boto bieten), auch als Laufbursche bezeichnet, ist der Überbringer einer Botschaft auf Veranlassung eines Senders an einen Empfänger.

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Friedensbot

Das Friedensbot ist ein Rechtsinstitut im liechtensteinischen Verwaltungsrecht zur Verhinderung von unmittelbaren Handlungen, welche die Ruhe oder den Frieden in einer Gemeinde stören oder gefährden.

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Hans Fritzsche (Rechtswissenschaftler)

Hans Otto Fritzsche (* 22. Januar 1882 in Glarus; † 3. September 1972 in Zollikon) war ein Schweizer Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

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Instanz (Recht)

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

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Kanton (Schweiz)

Die 26 Kantone (in der Deutschschweiz traditionell auch Stand, im Plural Stände, beziehungsweise in der Romandie auch état genannt) sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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Kanton Appenzell Innerrhoden

Logo des Kantons Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden (Kürzel AI; im lokalen) ist ein Kanton in der Deutschschweiz.

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Landammann

Der Landammann (von Land und Amtmann) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung.

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Liechtenstein

Liechtenstein (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten regelt.

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Rechtsöffnung

Mit der Rechtsöffnung wird im Schweizer Rechtssystem im Betreibungsverfahren der vom Schuldner erhobene Rechtsvorschlag beseitigt, sodass die Betreibung (Zwangsvollstreckung) weitergeführt werden kann.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rezeption (Recht)

Rezeption ist in der Rechtswissenschaft die ganze oder teilweise Auf-, An- oder Übernahme von Rechtsvorschriften und/oder Rechtsvorstellungen (zum Beispiel von Werten) aus einer anderen Rechtsgemeinschaft.

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Sachenrecht (Liechtenstein)

Das Sachenrecht (SR) ist ein liechtensteinisches Gesetzbuch, das die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw.

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Stadtrat

Sitzung des Stadtrats von Isselburg, Nordrhein-Westfalen, 2011 Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.

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Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

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Weibel (Amtsdiener)

Bundesrat Maurer bei seiner Vereidigung, flankiert von zwei Bundesweibeln im Ornat Bundesweibel in Arbeitsuniform Farben des Kantons sind Schwarz und Weiss. Standesfarben Rot und Gelb Restauration Marché-Concours in Saignelégier. Ganz rechts eine Standesweibelin des Gastkantons Basel-Stadt. Weibel (auch Amtsweibel) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zivilprozessordnung (Liechtenstein)

Die liechtensteinische Zivilprozessordnung (ZPO; im Ausland: FL-ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.

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