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15 Beziehungen: Alemannische Dialekte, Alm (Bergweide), Almhütte, Bairisch, Dienstbarkeit, Einung, Genossenschaft, Gesetz, Grundbuch, Kuhrecht, Rechtsinstitut, Sachenrecht (Liechtenstein), Schwaighof (Hofform), Schwenden, Senn.
Alemannische Dialekte
Das traditionelle Verbreitungsgebiet westoberdeutscher (.
Sehen Almbuch und Alemannische Dialekte
Alm (Bergweide)
link.
Sehen Almbuch und Alm (Bergweide)
Almhütte
Melkstand. Innenraum der oben gezeigten Hütte im ursprünglichen Zustand Almhütten (im alemannischen Sprachraum Alphütten) werden die Hütten der Almwirtschaft in den Mittel- und Hochgebirgen genannt.
Sehen Almbuch und Almhütte
Bairisch
Oberdeutscher Sprachraum nach 1945: blau: Bairisch-österreichische DialekteAls Bairisch, oft auch Bairisch-Österreichisch (bairisch in Bayern: Boarisch oder Bairisch; in Österreich nach Orten und Regionen benannt, z. B. Weanarisch in Wien oder Steirisch in der Steiermark; in Südtirol: Südtirolerisch), wird in der germanistischen Linguistik aufgrund gemeinsamer Sprachmerkmale die südöstliche Dialektgruppe im deutschen Sprachraum bezeichnet.
Sehen Almbuch und Bairisch
Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
Sehen Almbuch und Dienstbarkeit
Einung
Einung (mittelhochdeutsch die einunge, alemannisch auch der Einig) bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache zunächst eine auf einem Eid (Schwur) gegründete vertragliche Übereinkunft (coniuratio).
Sehen Almbuch und Einung
Genossenschaft
Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Sehen Almbuch und Genossenschaft
Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
Sehen Almbuch und Gesetz
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
Sehen Almbuch und Grundbuch
Kuhrecht
Mit Kuhrechten wird festgelegt, wie viele Tiere ein Tierhalter auf einer Alp sömmern darf. Ein Kuhrecht ist die Berechtigung, eine Kuh oder ein entsprechendes anderes Tier auf einer Alp zu sömmern.
Sehen Almbuch und Kuhrecht
Rechtsinstitut
Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.
Sehen Almbuch und Rechtsinstitut
Sachenrecht (Liechtenstein)
Das Sachenrecht (SR) ist ein liechtensteinisches Gesetzbuch, das die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw.
Sehen Almbuch und Sachenrecht (Liechtenstein)
Schwaighof (Hofform)
Schwaighof/Schweighof ist im oberdeutschen Sprachraum ein auf Viehzucht ausgerichteter herrschaftlicher Eigenbetrieb, woraus sich häufiger auch ein Ortsname oder Familienname entwickelte.
Sehen Almbuch und Schwaighof (Hofform)
Schwenden
Schwenden ist der Name folgender Orte in Bayern.
Sehen Almbuch und Schwenden
Senn
Alpmeister der Alpe Wöster in Lech (Vorarlberg) Ein Senn (oder Senner; weibliche Form: Sennerin), auch Halter (bairisch), in Kärnten auch Brentler genannt, ist ein Hirte, der auf einer Alm (Alpweide, vereinzelt auch Senne genannt) das Vieh von anderen Bauern (meistens nur während des Sommers) hütet und deren Milch zu Käse und oft auch Butter verarbeitet.
Sehen Almbuch und Senn
Auch bekannt als Seybuch.

