Wir arbeiten daran, die Unionpedia-App im Google Play Store wiederherzustellen
AusgehendeEingehende
🌟Wir haben unser Design fĂŒr eine bessere Navigation vereinfacht!
Instagram Facebook X LinkedIn
Ihre eigene Unionpedia mit Ihrem Logo und Ihrer Domain, ab 9,99 USD/Monat
Mein Unionpedia erstellen

Abschoss

Index Abschoss

Als Abschoss (oder: Abschoß; auch: Abfahrtsgeld, Abschied, Abzugsgeld, Detractus, Freigeld, Nachsteuer, Weglassung) bezeichnet man eine Abgabe, welche auf einen Vermögenstransfer in das Ausland, dies konnte auch der Nachbarort sein, erhoben wurde.

Inhaltsverzeichnis

  1. 20 Beziehungen: Abgabe, Ausland, Auswanderung, Bismarcksche Reichsverfassung, Deutscher Bund, Deutsches Reich, Doppelbesteuerungsabkommen, Dreißigjähriger Krieg, Drittes Reich, Drittstaat, Erbschaft, Erbschaftsteuer, Gabelle, Heimat, Leibeigenschaft, Mitgift, Norddeutscher Bund, Reichsfluchtsteuer, Wegzugsbesteuerung, Zehnt.

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

Sehen Abschoss und Abgabe

Ausland

Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Sehen Abschoss und Ausland

Auswanderung

Deutsche Emigranten gehen an Bord eines in die USA fahrenden Dampfers (um 1850) Japanisches Regierungsplakat zur Förderung der Auswanderung nach Brasilien Österreichisch-Ungarische Auswanderer auf einem Schiff der Austro-Americana in Triest Anfang des 20. Jahrhunderts Auswandererlager der Hamburger BallinStadt (1907) Auswanderung oder Emigration (von, e ‚hinaus‘ und migrare ‚wandern‘) ist das Verlassen eines Heimatlandes auf Dauer.

Sehen Abschoss und Auswanderung

Bismarcksche Reichsverfassung

Schaubild für die Reichsverfassung vom 16. April 1871, mit Stellvertretungsgesetz (Staatssekretäre) von 1878 Als Bismarcksche Reichsverfassung (auch Bismarck-Verfassung) wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16.

Sehen Abschoss und Bismarcksche Reichsverfassung

Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

Sehen Abschoss und Deutscher Bund

Deutsches Reich

Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.

Sehen Abschoss und Deutsches Reich

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht.

Sehen Abschoss und Doppelbesteuerungsabkommen

Dreißigjähriger Krieg

abruf.

Sehen Abschoss und Dreißigjähriger Krieg

Drittes Reich

Drittes Reich ist eine Bezeichnung für das nationalsozialistische Deutschland.

Sehen Abschoss und Drittes Reich

Drittstaat

Drittstaat (oder Drittland) ist aus Sicht eines völkerrechtlichen Vertrags jeder Staat, der nicht Vertragspartei dieses Vertrags ist.

Sehen Abschoss und Drittstaat

Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

Sehen Abschoss und Erbschaft

Erbschaftsteuer

Der Anteil der 1 % und 10 % der größten vererbten Vermögen am gesamten vererbten Vermögen in Frankreich (1919–1994). Daten von Thomas Piketty. Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer, insbesondere in Österreich und der Schweiz) besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

Sehen Abschoss und Erbschaftsteuer

Gabelle

Der Begriff Gabelle oder Gabella (vom mittelalterlich-lateinischen gabulum: Abgabe, Zins) wurde in Frankreich ursprünglich für Steuern auf jegliche Art von Waren verwendet.

Sehen Abschoss und Gabelle

Heimat

Der Begriff Heimat verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum (Territorium).

Sehen Abschoss und Heimat

Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (auch genannt Eigenleute).

Sehen Abschoss und Leibeigenschaft

Mitgift

Mädchen an ihrer Aussteuertruhe (um 1930) Aussteuerschrank, mit Stickereien verziert (Deutsches Schuhmuseum Hauenstein) Plakataufruf „Sag Nein zur Mitgift!“ in der indischen Stadt Bengaluru (2006) Mitgift (von mittelhochdeutsch mitegift „das Mitgegebene“) oder Aussteuer (auch Heiratsgut, früher Heimsteuer) bezeichnet Vermögen in Form von Gütern und Hausrat, die eine Braut mit in die Ehe bringt.

Sehen Abschoss und Mitgift

Norddeutscher Bund

Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat.

Sehen Abschoss und Norddeutscher Bund

Reichsfluchtsteuer

Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8. Dezember 1931 mit der „Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“ (RGBl.

Sehen Abschoss und Reichsfluchtsteuer

Wegzugsbesteuerung

Eine Wegzugsbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögenswerten auf Grund der Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.

Sehen Abschoss und Wegzugsbesteuerung

Zehnt

Zehntabgabe von Bauern bei einem Grundherrn Der Begriff Zehnt, Zehent, Zehnter, Zehend, der Zehnte (auch Kirchenzehnter;, „zehnter Teil“, mittelniederdeutsch teghede) oder Dezem (von lateinisch decem „zehn“) bezeichnet eine etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine geistliche (etwa Domkapitel, Pfarrkirche) oder eine weltliche (König, Grundherr) Institution.

Sehen Abschoss und Zehnt

Auch bekannt als Abfahrtsgeld, Abzugsgeld.