9 Beziehungen: Behinderung, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Fachlexikon, Inklusive Pädagogik, Integrationsamt, Integrationsteam, Schwerbehindertenrecht (Deutschland), Soziale Inklusion, Teilhabe (Behinderte Menschen).
Behinderung
Internationales Zeichen für eine Zugangsmöglichkeit für Menschen mit Behinderung (engl. ''International Symbol of Access'') Vor allem im spanischsprachigen Raum verwendete „Bandera de la Superación y la Discapacidad“ (deutsch: „Flagge der Überwindung und der Behinderung“) Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw.
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Um die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern, haben sich die Integrationsämter zusammen mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.
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Fachlexikon
Ein Fachlexikon (auch: Fachwörterbuch, Sachlexikon) ist ein meist alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk, in dem das Wissen eines begrenzten Fachgebiets beschrieben wird, und zwar im Gegensatz zu Enzyklopädien normalerweise ohne den Anspruch erschöpfender Darstellung.
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Inklusive Pädagogik
Inklusion im Kontext Inklusive Pädagogik ist ein pädagogischer Ansatz, der als wesentliches Prinzip die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität (.
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Integrationsamt
Das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben („Integrationsamt“) nach Abs.
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Integrationsteam
Das betriebliche Integrationsteam (früher "Helfergruppe" genannt) besteht nach des SGB IX aus dem Betriebsrat bzw.
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Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Behindertenrechts, das die besonderen Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen in Deutschland umfasst.
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Soziale Inklusion
Veranschaulichung verschiedener Konzepte des Zusammenlebens Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen.
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Teilhabe (Behinderte Menschen)
Ein Mann mit Down-Syndrom wird von einem Volksmusikanten auf einem Dorffest herzlich begrüßt. Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“.
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