Inhaltsverzeichnis
9 Beziehungen: Arbeitgeber, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenrecht (Deutschland), Schwerbehindertenvertretung, Teilhabe (Behinderte Menschen).
Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
Sehen Integrationsteam und Arbeitgeber
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.
Sehen Integrationsteam und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebsrat
Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.
Sehen Integrationsteam und Betriebsrat
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) ist eine spezifisch ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden mit Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.
Sehen Integrationsteam und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Sehen Integrationsteam und Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Rehabilitationsträger
Als Rehabilitationsträger werden in Deutschland diejenigen Sozialleistungsträger bezeichnet, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erbringen.
Sehen Integrationsteam und Rehabilitationsträger
Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Behindertenrechts, das die besonderen Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen in Deutschland umfasst.
Sehen Integrationsteam und Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) nach deutschem Recht hat die Aufgabe, die kollektiven und individuellen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen zu vertreten.
Sehen Integrationsteam und Schwerbehindertenvertretung
Teilhabe (Behinderte Menschen)
Ein Mann mit Down-Syndrom wird von einem Volksmusikanten auf einem Dorffest herzlich begrüßt. Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“.

